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Sekada Daily Thema:

Anreden & Anschriften

Immer die richtige Anrede und Anschrift – gar nicht so einfach!

"Wie lautet die korrekte Anschrift bei einem Grafen?" "Schreibt man wirklich 'Sehr geehrter Herr Bürgermeister' in der Anrede?" "Gilt auch bei der Anrede immer Ladies first?" Solche oder ähnlich Fragen rund um das große Thema Anreden und Anschriften haben Sie sich sicherlich auch schon gestellt. In unserem Themenkanal Anreden & Anschriften finden Sie die Antworten und darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Tipps, was sonst noch zu einer zeitgemäßen Anschrift und Anrede gehört.

Sicher werden Sie oft Post bekommen, bei der die zeitgemäße und korrekte Schreibweise der Anschrift und/oder der Anrede fehlen. Lassen Sie sich davon nicht irritieren und lassen Sie sich nicht von Ihrem fortschrittlichen Weg abbringen. Es dauert eben seine Zeit, bis sich neue Erkenntnisse bei allen durchgesetzt haben. Machen Sie es einfach zeitgemäß und richtig – Dank den Tipps von Sekada Daily.

Es gibt nun einmal keine zweite Chance für einen ersten Eindruck und das erste was der Empfänger Ihres Schreibens sieht, ist die Anschrift. Daher sollten Sie gerade bei der Anschrift besonders sorgfältig sein und lieber ein wenig Rechercheaufwand in Kauf nehmen, als den guten Ruf Ihres Unternehmens zu riskieren. Stimmen nämlich sowohl die Anschrift als auch die Anrede Ihres Schreibens, wird der Inhalt sicherlich wohlwollender zur Kenntnis genommen, als wenn sich der Empfänger bereits über eine falsche Anrede geärgert hat.

 

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Im SekretärinnenBriefeManager erfahren Sie im Kapitel Anschriften — 15 Tipps für die perfekte Anschschrift nach DIN 5008 (A630) alle wichtigen Regeln rund um das Thema Anreden & Anschriften. Bestellen Sie jetzt Ihr 14-Tage-Gratis-Test-Exemplar und sichern Sie sich ein wertvolles Geschenk.


Aktuelle Tipps zu diesem Thema:

Klicken Sie auf die untenstehenden Tipps, um den kompletten Text zu lesen, einen Kommentar zu schreiben, einen Tipp an Kolleginnen weiterzuleiten, ihn auszudrucken oder in Ihren Favoriten zu speichern.

3. Januar 2012 | Kommentare (0)

Leserfrage: Ich glaube, ein Geschäftspartner ist homosexuell. Wie lade ich ihn richtig mit Partner ein?

Wir feiern bald das 25-jährige Bestehen unserer Firma. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren und ich checke meine Adressen. Denn all unsere Geschäftspartner werden mit Ehefrau/Ehemann beziehungsweise Partner/Partnerin eingeladen. Das ist schon kompliziert genug. Bei den Verheirateten schreibe ich „Kommen Sie mit Ehefrau“. Bei denjenigen, bei denen ich nicht weiß, ob sie verheiratet sind, schreibe ich „Partnerin“. Bei einem Geschäftspartner weiß ich jedoch nicht, wie ich den Einladungstext formulieren soll. Ich glaube, dass er homosexuell ist. Bin mir aber nicht sicher. Ich kann doch nicht schreiben „Kommen Sie mit Partnerin oder Partner“. Was schreibe ich?

Manuela W. aus Bremen

 

 

18. November 2011 | Kommentare (0)

Muss ein Bürgermeister mit „Herr Bürgermeister“ angeredet werden?

Elvira Franke, Assistentin aus Erfurt, schickte folgende Frage per E-Mail an das Redaktionsteam von Korrespondenz Training kompakt: „Wenn ich an einen Pfarrer oder Bürgermeister schreibe, muss dieser Titel dann in Anschrift und Anrede stehen? Ich bin mir unsicher, wie ich in diesem Fall korrekt formulieren soll.“

11. November 2011 | Kommentare (0)

DIN 5008: Muss ich nach der DIN die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ in der Anschrift nennen?

Die DIN 5008 äußert sich nicht explizit dazu, ob die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ in der Anschrift ein Muss ist. Sie liefert lediglich ein Beispiel dazu, wo Sie „Rechtsanwalt“ platzieren, wenn Sie die Berufsbezeichnung nennen möchten. Das sieht so aus:

 

2. November 2011 | Kommentare (0)

So prüfen Sie Ihre Weihnachtspost-Adresslisten für die diesjährige Weihnachtspost frühzeitig

Im Normalfall haben Sie in Ihrem Unternehmen eine Adressdatenbank, in der Kunden, Geschäftspartner und die besonderen Kontakte Ihres Chefs vermerkt sind. Um Ihre Weihnachtspost-Adressliste mit den Listen anderer Abteilungen für Ihre Weihnachtspostorganisation abgleichen zu können, lassen Sie sich alphabetisch sortierte Ausdrucke erstellen, zum Beispiel von der Verkaufsabteilung, der Buchhaltung und der Marketingabteilung.

14. Oktober 2011 | Kommentare (0)

Leserfrage: Wie lautet die richtige Anschrift für einen Patentanwalt?

Wie schreibe ich einen Patentanwalt/Syndikusanwalt in der Anschrift an? Bei einem Rechtsanwalt würde ich schreiben:

Herrn Rechtsanwalt

Klaus Wichtig

Heißt es dann auch „Herrn Patentanwalt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Wichtig“ oder „Herrn Syndikusanwalt Klaus Wichtig“?

 

7. Oktober 2011 | Kommentare (1)

Achten Sie darauf, den Namen Ihrer Geschäftspartner immer richtig zu schreiben

Der Mensch hört seinen Namen sehr gern – am liebsten richtig ausgesprochen und korrekt geschrieben. Beides ist nicht immer einfach – bei fremd klingenden Namen oder komplizierten Schreibweisen kann einem schnell ein Fehler unterlaufen.

4. Oktober 2011 | Kommentare (0)

So schreiben Sie Geschäftspartner des deutschen Adels richtig an

Adelsnamen machen die Ablage kompliziert – wo legen Sie Alexander von der Lippe ab?

Bei adeligen Namen kann es bei der Ablage schon einmal zu Verwirrungen kommen. Wird der Vorgang zu Herrn von der Lippe unter „L“ oder unter „V“ abgelegt? Und Klaus zu Bernstein – unter „Z“ oder unter „B“?

30. September 2011 | Kommentare (0)

Die häufigsten Anrede in Geschäftsbriefen / Teil 14: Duz-Freund geschäftlich

Chefs entscheiden sich bei Duz-Freunden, mit denen sie auch geschäftlich zu tun haben, immer wieder für diese Anrede in ihren Geschäftsbriefen: Lieber Markus, sehr geehrter Herr Gärtner,

27. September 2011 | Kommentare (0)

So schreiben Sie eine Prinzessin oder einen Prinzen im normalen Leben an

Es könnte Ihnen passieren, dass ein Geschäftspartner ein Prinz oder eine Prinzessin ist. Wie müssen Sie ihn oder sie dann anreden?

23. September 2011 | Kommentare (0)

Die häufigsten Anrede in Geschäftsbriefen / Teil 13: Eine Person wird gesiezt, die andere geduzt

Angenommen, Sie oder Ihr Chef duzen eine der Personen, die Sie anschreiben, und die andere siezen Sie. Es gilt: In dem Augenblick, in dem Sie eine Person siezen, müssen Sie alle siezen. Der gesamte Geschäftsbrief, die gesamte E-Mail wird also in der Sie-Form formuliert.