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Verfasst am: 13. 09. 10 [16:55]
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Aneka
Themenersteller
Dabei seit: 13.09.2010
Beiträge: 5
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Hallo zusammen,
habt ihr evtl. eine gute Vorlage für eine Zahlungserinnerung sowie einem Mahnschreiben für eine 1. Mahnung? Oder wisst ihr, wo ich sowas finde kostenfrei?
Wir als kleines Büro haben unsere Leistung erbracht, bekommen nun unser Honorar nicht. Auf tel. Nachfrage meinerseits kommt bloß die Antwort, man wäre mit den Leistungen nicht zufrieden gewesen. Ich denke, bevor man einen Anwalt einschaltet, muss vermutlich erstmal eine Zahlungserinnerung/Mahnung raus, oder? Jeder Anwalt möchte doch vermutlich sehen, was man unternommen hat... Da wir einen solchen Fall noch nicht erlebt haben, wäre ich für eure Ratschläge dankbar! (PS: Chefchen drückt sich nämlich und denkt, alles wird gut - wird es aber nicht)
Wäre eigentlich in diesem Fall eine Zahlungserinnerung und Mahnung dasselbe?
Danke und beste Grüße - Aneka
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Verfasst am: 13. 09. 10 [17:07]
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germanenwolf
Dabei seit: 26.09.2007
Beiträge: 517
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Tipps....
Wichtig: Nennen Sie schon in der Rechnung einen Zahlungstermin
Seit der Reform des BGB zum 1.1.2002 gilt: Wenn Sie schon auf die Rechnung einen Zahlungstermin schreiben, setzen Sie den Kunden automatisch in Verzug (§ 286 BGB). Sie können dann Verzugszinsen berechnen oder rechtliche Schritte einleiten. Verbraucher müssen Sie allerdings zuvor auf den Verzug und seine Folgen hinweisen.
Ein Schuldner gerät in Verzug
• automatisch 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung,
• am Tag nach dem Zahlungstermin, der auf der Rechnung
angegeben ist,
• nach Zugang der ersten Mahnung,
• wenn er die Bezahlung endgültig und ernsthaft verweigert.
6 Profi-Tipps für Ihre Rechnungen
Beherzigen Sie schon bei der Rechnung folgende Tipps, dann haben Sie es später leichter:
• Nennen Sie in jeder Rechnung einen Zahlungstermin. Verstreicht der Termin, dürfen Sie Verzugszinsen berechnen, sobald 30 weitere Tage verstrichen sind.
• Lassen Sie dem Kunden nicht viel Zeit bis zum Zahlungstermin. Üblich sind sieben bis zehn Kalendertage.
• Bieten Sie dem Kunden Skonto als Anreiz, schnell zu bezahlen.
• Geben Sie immer Ihre Bankverbindung in der Rechnung an.
• Fügen Sie Ihrer Rechnung ausgefüllte Überweisungsträger bei. Das führt oft zu einer schnelleren Überweisung.
• Legen Sie eine Kopie der Rechnung auf Termin (Achtung: Kopie nicht mit dem Original verwechseln oder gar zusätzlich buchen!).
Dann bemerken Sie den Zahlungsverzug sofort.
2. Schritt: Zahlungserinnerung
Wie oft und in welcher Schärfe Sie mahnen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Es gibt keine rechtliche Regelung, wie viele Mahnungen Sie einem säumigen Schuldner schicken müssen. Ist der Kunde in Verzug (also z.B. nach erfolglos verstrichenemZahlungstermin), dürfen Sie sogar gleich vor Gericht ziehen. Das ist natürlich wenig sinnvoll. Beginnen Sie am besten mit einer freundlichen Zahlungserinnerung. Beispielschreiben hierfür finden Sie auf den Seiten 13 bis 16.
Wichtig: Ihre Zahlungserinnerung soll sich nicht mit der späten – aber noch fristgerechten – Zahlung des Kunden überschneiden.
Berücksichtigen Sie Banklaufzeiten von bis zu fünf Arbeitstagen. Am besten versenden Sie eine Zahlungserinnerung ca. eine Woche nach dem in der Rechnung genannten Zahlungstermin. Ihre Zahlungserinnerung ist an keine bestimmte Form gebunden.
Formulieren Sie sie wie einen Geschäftsbrief, also mit Betreff,
Anrede, Datum, Text, Grußformel und Unterschrift. Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben für Geschäftsbriefe gehören unbedingt auf die Zahlungserinnerung oder Mahnung. Benutzen Sie deshalb einen Firmenbriefbogen – auf dem stehen alle nötigen Angaben.
Vermeiden Sie in der Zahlungserinnerung (auch später in allen ausdrücklichen Mahnungen)
• unfreundliche oder aggressive Formulierungen,
• Belehrungen,
• emotionsgeladene Drohungen und
• Beschimpfungen des Kunden.
Checkliste
Was eine Zahlungserinnerung enthalten sollte:
Art, Umfang und Datum Ihrer Lieferung/Leistung
Verweis auf Ihre Rechnung mit Rechnungsnummer und
-datum sowie auf den noch ausstehenden Rechnungsbetrag
(am besten Rechnungskopie beifügen)
Bitte um Bezahlung der Rechnung (ohne Skonto!)
Bankverbindung (am besten wieder einen ausgefüllten
Überweisungsträger beilegen)
Hinweis, dass der Kunde das Schreiben bei inzwischen
erfolgter Zahlung nicht mehr beachten soll
Wer nicht zahlen will, zahlt nicht – egal, wie böse Sie werden.
Wer hingegen zahlungswillig ist und die Überweisung einfach
nur „vergessen“ hat, wird auf ein unhöfliches Schreiben sauer
reagieren.
3. Schritt: Erste Mahnung
Hat der Kunde zwei Wochen nach der Zahlungserinnerung
immer noch nicht reagiert, wird es Zeit für eine deutliche
Mahnung. Verlangen Sie jetzt „umgehende Bezahlung“. Dass es Ihnen ernst ist mit Ihrer Mahnung, zeigen Sie, indem Sie
• zusätzlich zur Forderung eine Mahngebühr verlangen und
• ankündigen, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen.
...wie immer mit interNETTEM Gruß aus dem Sauerland vom germanenwolf
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Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.
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Verfasst am: 13. 09. 10 [17:09]
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germanenwolf
Dabei seit: 26.09.2007
Beiträge: 517
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1. Beispiel:
MAHNUNG
Sehr geehrter Herr ???,
bei Durchsicht unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass unsere Rechnung vom ???? (Nr. 70.059 / 11540) noch nicht beglichen ist. Haben Sie uns vergessen?
Sie können sich bestimmt denken - Mahnungen gehören zu den unangenehmsten Briefen.
Lange Rede – kurzer Sinn: Unsere Rechnung vom 13. Mai dieses Jahres ist noch offen. Sie war sofort nach Erhalt fällig.
Bitte überweisen Sie den Betrag von 140,-- €uro noch heute!
Uns liegt viel an einer guten Zusammenarbeit. Daher haben wir auf die Mahngebühren und Verzugszinsen verzichtet. Bitte honorieren Sie unsere kulante Haltung mit einer schnellen Zahlung. Vielen Dank.
Oder haben Sie inzwischen überwiesen? Dann können wir uns ja beide wieder getrost um angenehmere Angelegenheiten kümmern.
Freundliche Grüße nach Siegen
Ihr Reisepartner
????
????
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Verfasst am: 13. 09. 10 [17:13]
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germanenwolf
Dabei seit: 26.09.2007
Beiträge: 517
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2. Beispiel:
LETZTE MAHNUNG
Sehr geehrter Herr Schmidt,
unsere Rechnung vom ???? (Nr. 70.059 / 11540) ist trotz persönlichem Telefongespräch und Mahnung von Ihnen noch nicht beglichen – Sie befinden sich damit laut § 286 BGB in Verzug.
Auftrag Nr.: 20090725004
Stornierungsrechnung: 140,-- €
Offener Betrag: 140,-- €
Mahnkosten: 20,-- €
Zu zahlender Betrag: 160,-- €
Überweisen Sie den Betrag von 160,-- €uro (inkl. Mahngebühren) noch heute, so vermeiden Sie als Verantwortlicher für Ihren Verband zusätzliche Kosten!
Wir erwarten Ihren Zahlungseingang bis spätestens zum Dienstag, dem 17.11.2009 auf unserem Konto!
Vorsorglich weisen wir schon heute daraufhin, dass wir andernfalls umgehend einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen werden! Die Berechnung von Verzugszinsen behalten wir uns dann ausdrücklich vor!
Mit freundlichem Gruß
Ihr Reisepartner
????
????
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Ich hoffe, ich konnte Dir helfen Aneka?!
...wie immer mit interNETTEM Gruß aus dem Sauerland vom germanenwolf
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Verfasst am: 14. 09. 10 [10:53]
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waldwichtel
Dabei seit: 04.11.2008
Beiträge: 2134
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Rezept Wolf, sehr ausführlich gemacht.
Aneka, wenn euer Kunde nicht zufrieden war/ist, sollte er auch sagen können was nicht passte und womit er unzufrieden ist. Frage was das Problem ist, damit du eine Lösung dafür finden kannst. Will er es dir nicht sagen oder vertröstet dich weiter, dann schriftlich das Mahnverfahren durchziehen.
Ein bisschen Güte von Mensch zu Mensch ist besser als alle Liebe zur Menschheit
*Dehmel*
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Verfasst am: 14. 09. 10 [11:51]
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Aneka
Themenersteller
Dabei seit: 13.09.2010
Beiträge: 5
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Ein herzliches Hallo an euch zwei! Gleich mal vorneweg: Ich werde mich auf jeden Fall im Forum noch als "die Neue" vorstellen, war gestern leider keine Zeit für...
Ich bin begeistert über eure Beiträge - perfekt! So mit Tipps und Paragraphen,klasse. Damit habt ihr mir seeehr geholfen, werde mich gleich an die Arbeit machen. Hoffe, ich kann euch bei Gelegenheit auch mal helfen.
Habe gesehen, zu meinem anderen Problem in Word habt ihr zwei auch schon geschrieben. Habe das "auf die Schnelle" schon ausprobiert, wollte aber nicht so recht funktionieren. Es wurde gleich das gesamte Dokument geschützt. Was mache ich falsch? Melde mich später nochmal dazu, wenn ich es in Ruhe ausprobiert habe. Vielleicht muss bei "Kopfzeile" lediglich ein Häkchen rein oder raus
Beste Grüße, bis später! Aneka
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