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Verfasst am: 01. 03. 05 [08:01]
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Shems
Themenersteller
Dabei seit: 11.02.2005
Beiträge: 480
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Hat jemand von Euch eine Ahnung wie die gesetzliche Regelung bei folgendem Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter, der betriebsbedingt gekündigt wurde, reicht für seine anstehenden Bewerbungsgespräche jeweils Sonderurlaubstage ein.
Soweit ich mich erinnere, muß das Unternehmen den Mitarbeiter zwar freistellen für solche Termin, aber ist es richtig, daß das als Sonderurlaub läuft und nicht über das Zeitkonto des Mitarbeiters? Gibt es hierzu einen §§.
Vielen Dank
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[f1]Shems
Steht die Sonne der Kultur niedrig, werfen selbst Zwerge lange Schatten[/f1]
Shems
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Verfasst am: 01. 03. 05 [11:53]
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Biber578
Dabei seit: 14.04.2004
Beiträge: 264
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Das habe ich noch nicht gehört. Ich wäre auch davon ausgegangen, dass es von seinem Zeitkonto abgeht - sofern er eins hat.
Bei uns gibt es gar keinen Sonderurlaub mehr. Egal was passiert, Dein Problem! Da brauche ich mir zumindest über solche Dinge keine Gedanken mehr machen. 
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LG Biber
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Verfasst am: 01. 03. 05 [11:56]
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Gelöschter Benutzer
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Sonderurlaub ist nicht gesetzlich geregelt es liegt allein im ermessen des AG´s.
Ich würde Zeit für Vorstellungsgespräche mit Arztbesuchen gleich setzen. Der AG muss dem AN die Zeit geben wann er sie braucht, ist aber nicht verpflichtet dies dem AN zu bezahlen (warum auch).
Also unbezahlte Stunden! Ob über Zeitkonto oder Jahresurlaub hängt also davon ab, ob der AN darüber verfügt.
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Verfasst am: 01. 03. 05 [11:59]
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Schdoffl
Dabei seit: 11.07.2003
Beiträge: 3492
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Also bei uns dürfen sie das auf "intern" schreiben. Müssen aber voerh auch einen Antrag steleln, dass man eben Bescheid weiss.
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Grüßle
Stoffl
-SOCKENLUDER-
[f1]Ordnung braucht der Dumme, das Genie beherrscht das Chaos! (A. Einstein)[/f1]
Grüßle
Schdoffl
Viele Menschen sind nur deshalb einsam, weil sie Dämme bauen statt Brücken.
(Maurice Chevalier (1888-1972) )
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Verfasst am: 01. 03. 05 [13:53]
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Shems
Themenersteller
Dabei seit: 11.02.2005
Beiträge: 480
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Danke für Eure Antworten.
So wie Ihr es beschreibt, ist es mir ja auch bekannt. Könnte natürlich sein, daß es hierfür im Haus eine Sonderregelung gibt. Unsere PA meint, daß wäre richtig so. Ich bin halt dreist und zweifele diese Richtigkeit an, da unsere PA sich auch in der Vergangenheit nicht durch Kompetenz hervorgehoben hat *lol*
Der Mitarbeiter verfügt über ausreichendes Zeitkonto sowie auch noch den kompletten Urlaubsanspruch bis End-Termin. Wäre
Werd dann mal in den Weiten des ww versuchen, hierzu doch noch was Handfestes zu finden.
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[f1]Shems
Steht die Sonne der Kultur niedrig, werfen selbst Zwerge lange Schatten[/f1]
Shems
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Verfasst am: 01. 03. 05 [14:15]
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Gelöschter Benutzer
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Ich glaube nicht, dass Du was findest, ausser der Freistellungsverplichtung. Habt Ihr einen Betriebsrat? Eine Betriebsvereinbarung oder gar einen Tarifvertrag? Da wirst Du eher was finden.
Viel Glück!
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