Soft Skills im Sekretariat

Ihr beruflicher Erfolg wird zu 90 Prozent von Ihrem persönlichen Image bestimmt - das haben Studien ergeben. Ihre Fachkompetenz wird als selbstverständlich vorausgesetzt. Das Entscheidende ist, wie Sie Ihr Können und Ihre Fachkompetenz nach außen präsentieren, damit diese wahrgenommen werden. Der Schlüssel dafür sind Ihre sogenannten Soft-Skills, etwa Ihre Kommunikations-, Durchsetzungs- und Überzeugungsfähigkeiten, Ihre Selbst-PR etc

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Sonderurlaub


Autor Nachricht
Verfasst am: 01. 03. 05 [08:01]
Shems
Themenersteller
Dabei seit: 11.02.2005
Beiträge: 480
Hat jemand von Euch eine Ahnung wie die gesetzliche Regelung bei folgendem Sachverhalt:

Ein Mitarbeiter, der betriebsbedingt gekündigt wurde, reicht für seine anstehenden Bewerbungsgespräche jeweils Sonderurlaubstage ein.

Soweit ich mich erinnere, muß das Unternehmen den Mitarbeiter zwar freistellen für solche Termin, aber ist es richtig, daß das als Sonderurlaub läuft und nicht über das Zeitkonto des Mitarbeiters? Gibt es hierzu einen §§.

Vielen Dank
--
[f1]Shems

Steht die Sonne der Kultur niedrig, werfen selbst Zwerge lange Schatten[/f1]

Shems
Verfasst am: 01. 03. 05 [11:53]
Biber578
Dabei seit: 14.04.2004
Beiträge: 264
Das habe ich noch nicht gehört. Ich wäre auch davon ausgegangen, dass es von seinem Zeitkonto abgeht - sofern er eins hat.

Bei uns gibt es gar keinen Sonderurlaub mehr. Egal was passiert, Dein Problem! Da brauche ich mir zumindest über solche Dinge keine Gedanken mehr machen. icon_smile.gif

--
LG Biber
Verfasst am: 01. 03. 05 [11:56]
Gelöschter Benutzer Sonderurlaub ist nicht gesetzlich geregelt es liegt allein im ermessen des AG´s.

Ich würde Zeit für Vorstellungsgespräche mit Arztbesuchen gleich setzen. Der AG muss dem AN die Zeit geben wann er sie braucht, ist aber nicht verpflichtet dies dem AN zu bezahlen (warum auch).

Also unbezahlte Stunden! Ob über Zeitkonto oder Jahresurlaub hängt also davon ab, ob der AN darüber verfügt.
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Verfasst am: 01. 03. 05 [11:59]
Schdoffl
Dabei seit: 11.07.2003
Beiträge: 3492
Also bei uns dürfen sie das auf "intern" schreiben. Müssen aber voerh auch einen Antrag steleln, dass man eben Bescheid weiss.
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Grüßle
Stoffl
-SOCKENLUDER-

[f1]Ordnung braucht der Dumme, das Genie beherrscht das Chaos! (A. Einstein)[/f1]


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Viele Menschen sind nur deshalb einsam, weil sie Dämme bauen statt Brücken.
(Maurice Chevalier (1888-1972) )
Verfasst am: 01. 03. 05 [13:53]
Shems
Themenersteller
Dabei seit: 11.02.2005
Beiträge: 480
Danke für Eure Antworten.

So wie Ihr es beschreibt, ist es mir ja auch bekannt. Könnte natürlich sein, daß es hierfür im Haus eine Sonderregelung gibt. Unsere PA meint, daß wäre richtig so. Ich bin halt dreist und zweifele diese Richtigkeit an, da unsere PA sich auch in der Vergangenheit nicht durch Kompetenz hervorgehoben hat *lol*

Der Mitarbeiter verfügt über ausreichendes Zeitkonto sowie auch noch den kompletten Urlaubsanspruch bis End-Termin. Wäre

Werd dann mal in den Weiten des ww versuchen, hierzu doch noch was Handfestes zu finden.

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[f1]Shems

Steht die Sonne der Kultur niedrig, werfen selbst Zwerge lange Schatten[/f1]

Shems
Verfasst am: 01. 03. 05 [14:15]
Gelöschter Benutzer Ich glaube nicht, dass Du was findest, ausser der Freistellungsverplichtung. Habt Ihr einen Betriebsrat? Eine Betriebsvereinbarung oder gar einen Tarifvertrag? Da wirst Du eher was finden.

Viel Glück!
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