Soft Skills im Sekretariat

Ihr beruflicher Erfolg wird zu 90 Prozent von Ihrem persönlichen Image bestimmt - das haben Studien ergeben. Ihre Fachkompetenz wird als selbstverständlich vorausgesetzt. Das Entscheidende ist, wie Sie Ihr Können und Ihre Fachkompetenz nach außen präsentieren, damit diese wahrgenommen werden. Der Schlüssel dafür sind Ihre sogenannten Soft-Skills, etwa Ihre Kommunikations-, Durchsetzungs- und Überzeugungsfähigkeiten, Ihre Selbst-PR etc

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Privatnutzung Firmenwagen


Autor Nachricht
Verfasst am: 14. 01. 10 [12:31]
MartinaW
Themenersteller
Dabei seit: 22.01.2009
Beiträge: 7
Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen.

Ein Mitarbeiter hat einen Firmenwagen überlassen bekommen, den er auch privat nutzen darf. Ich möchte jetzt mit der Januarlohnabrechnung die Differenz zwischen geschätztem Betrag und tatsächlichem Betrag abrechnen.

Normalerweise wird die Abschreibung in die tatsächlichen Aufwendungen eingerechnet. Das Fahrzeug ist allerdings geleast. Kann ich die monatliche Leasingrate anstelle der Abschreibung für die Berechnung des tatsächlichen km-Satzes heranziehen?

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Martina Weber
Verfasst am: 14. 01. 10 [16:14]
speedy1984
Dabei seit: 14.01.2009
Beiträge: 1545
Hallo Martina,

ich kenne nur die 1%-Regel, d. h. der MA müsste ein Prozent des Neuwagen-Listenpreises für genau dieses Modell versteuern.

Aber ich denke, ein Steuerberater kann dir das am Telefon auch ohne Beratungsgeld sagen, was möglich ist!?

Liebe Grüße,
Speedy
Verfasst am: 14. 01. 10 [16:21]
Kuemmerliese
Dabei seit: 14.03.2007
Beiträge: 3685
Diese 1%-Regelung ist die übliche Methode und auch rechtlich eigentlich so vorgegeben.
1% vom Listenbruttopreis incl. aller Sonderleistungen excl. Telefoneinrichtung.
Dies gilt natürlich auch für Leasing- Fahrzeuge!

Liebe Grüße von der
Kümmerliese

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Frauen sind Engel. Wenn man ihnen die Flügel bricht, fliegen sie weiter.... auf einem Besen! icon_wink.gif
Verfasst am: 14. 01. 10 [16:34]
MartinaW
Themenersteller
Dabei seit: 22.01.2009
Beiträge: 7
Ja, das mit der 1%-Regel ist schon klar. Dies wurde aber ganz bewusst ausgeschlossen. Bevor der Mitarbeiter den Firmenwagen bekommen hat, haben wir Vergleichsrechnungen durchgeführt. Für ihn ist die Fahrtenbuchmethode eindeutig die günstigere Variante.

Und unserem Steuerberater habe ich schon letzt Woche die Kostenaufstellung geschickt, die ich aufgestellt habe, zum Querprüfen. Er hat sich aber leider bis heute nicht gemeldet...

Trotzedem danke für die Infos.

Viele Grüße



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