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Verfasst am: 22. 03. 06 [13:11]
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blue_eyes_71
Themenersteller
Dabei seit: 08.10.2003
Beiträge: 4100
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Vor ein paar Wochen war hier doch die Diskussion darüber.
Das habe ich gerade entdeckt und wollte es euch nicht vorenthalten:
Wer durch falsches Stempeln seine Anwesenheit am Arbeitsplatz vortäuscht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Erfurt (ddp.djn). Arbeitnehmer, die vorsätzlich falsch "stempeln", um ihre Anwesenheit am Arbeitsplatz vorzutäuschen, müssen mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das gelte erst recht, wenn sie einen Kollegen dazu bringen, an ihrer Stelle die Stempeluhr zu bedienen, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Aktenzeichen 2 AZR 39/05).
Selbst wenn es sich bei dem Missbrauch der Stempeluhr, wie vom Arbeitnehmer behauptet, um einen "einmaligen Vorfall" handeln sollte, müsse der geschädigte Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung bei einem derart schweren Vertrauensbruch keine Abmahnung aussprechen.
Im entschiedenen Fall kam zu Ungunsten des Arbeitnehmers hinzu, dass dieser zunächst bestritten hatte, falsch gestempelt zu haben. Vor diesem Hintergrund sei der Pflichtverstoß so gravierend, dass der klagende Arbeitnehmer nicht auf eine zweiten Chance hoffen durfte, so die Richter.
Quelle: www.ihre-vorsorge.de
Liebe Grüße, Blue
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Verfasst am: 22. 03. 06 [13:18]
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Gelöschter Benutzer
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Blue, das ist schon lange so, ein Kollege meines Vaters ist vor .... bestimmt 20 Jahren deshalb rausgeworfen worden
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Verfasst am: 22. 03. 06 [13:21]
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blue_eyes_71
Themenersteller
Dabei seit: 08.10.2003
Beiträge: 4100
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Ich dachte halt, es passt noch zum Thema von vor ein paar Tagen.
Auf der Seite sind dazu auch einige Gerichtsurteile genannt.
Ist ja denkbar, dass Betrug bestraft wird.
Liebe Grüße, Blue
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