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Verfasst am: 24. 11. 11 [09:19]
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Firuze
Themenersteller
Dabei seit: 21.07.2003
Beiträge: 979
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Ihr Lieben,
hier sollen zwei Prokuren gelöscht werden, habe ich noch nie gemacht.
Das Netz gibt irgendwie so keine vernünftigen Auskünfte her oder nur gegen Geld .
Was ich gefunden habe, man schreibt a) an das Handelsregister und b) an die Prokuristen, richtig?
Aber wie?
einfach hiermit widerrufen wir die Ihnen erteilte Prokura mit sofortiger Wirkung?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
"Man sieht nur mit dem Herzen gut" Antoine de Saint-Exupéry
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Verfasst am: 25. 11. 11 [09:38]
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Pinkie
Dabei seit: 15.09.2007
Beiträge: 2722
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Firuze, ich kenne nur den umgekehrten Weg - wenn jemandem Prokura verliehen wird, wird von der entsprechenden Gesellschaft eine Gesellschafterversammlung einberufen, die dan die Verleihung der Prokura an XYZ beschließt. Dieses Dokument wird von unserem Notar unterschriftsreif vorbereitet - da müssen besttimmte Formulierungen rein. Der Notar leitet dann alles weiter an das Handelsregister, wo dann die Eintragung vorgenommen wird.
Daher vermute ich mal, dass es in Deinem Fall auch über einen Notar laufen muss. Falls Ihr eine Rechtsabteilung habt, würde ich dort mal nachfragen bzw. Euren Firmenanwalt - irgend jemand muss ja damals auch die Eintragung veranlasst haben....
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Verfasst am: 25. 11. 11 [10:26]
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Firuze
Themenersteller
Dabei seit: 21.07.2003
Beiträge: 979
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Danke, Pinkie, das hat mir meine liebe Kollegin dann auch geruht mitzuteilen
"Man sieht nur mit dem Herzen gut" Antoine de Saint-Exupéry
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