BWL-Grundlagen für das Sekretariat

Als Sekretärin oder Assistentin müssen Sie Ihren Chef auf hohem Niveau entlasten und gleichzeitig eigenverantwortlich und effizient Ihre Aufgaben managen. Umso wichtiger ist, dass Sie hierbei auf ein fundiertes Grundwissen rund um die betriebswirtschaftlichen Fragen zurückgreifen können.

Eine derartig qualifizierte Unterstützung ist nur möglich, wenn Sie als Sekretärin oder Assistentin die übergeordneten Zusammenhänge, in denen Ihr Chef denkt, verstehen. Deshalb ist ein grundlegendes Wissen im Bereich Betriebswirtschaftslehre für die Aufgaben von heute und morgen für Sie unerlässlich.

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Insolvenz des Arbeitgebers


Autor Nachricht
Verfasst am: 22. 12. 10 [15:32]
Ela_K
Themenersteller
Dabei seit: 12.07.2001
Beiträge: 197
Hallo Ihr Lieben!

Bräuchte dringend Hilfe!

Der Arbeitgeber hat meiner Mutter gestern erzählt, dass die Firma in Insolvenz geht.
Somit konnte Sie gleich heute von der Arbeit wegbleiben, da das Geschäft
sofort schließen musste.

Heute rief er bei Ihr an und möchte, dass Sie eine Kündigung zum
31.12.10 einreicht. Und das am besten noch heute!

Ich kenn mich mit dem Thema leider nicht aus....
aber ist es nicht schlecht, wenn meine Mutter selber kündigt?

Wie ist das dann mit dem Arbeitslosengeld?

Gruß
Ela_K
Verfasst am: 22. 12. 10 [15:47]
waldwichtel
Dabei seit: 04.11.2008
Beiträge: 2133
Hallo Ela_K,

gleich vorweg, ich kenne mich auch nicht 100%ig aus.

Sie soll auf keinen Fall selbst kündigen, denn dann hätte sie eine Sperre (glaube von 8 Wochen). Im Zweifelsfalle lieber erst beim Amt anrufen und es kurz abklären.

Sie soll sich auf keinen Fall vom AG in irgendeiner Weise unter Druck setzen lassen. Sein Verhalten finde ich ehrlich gesagt etwas link. Vielleicht stimmt es auch nicht mit der Insolvenz und er möchte sie nur bequem und schnell loswerden. Möchte nichts unterstellen, war aber schon alles mal da. Leider.

Was ist mit dem Insolvenzverwalter?

Ich wünsche euch ein schönes Weihnachtsfest und alles Gute für 2011. Versucht trotz dieser Nachricht, das Fest zu genießen.

Ein bisschen Güte von Mensch zu Mensch ist besser als alle Liebe zur Menschheit
*Dehmel*
Verfasst am: 22. 12. 10 [16:03]
waldwichtel
Dabei seit: 04.11.2008
Beiträge: 2133
Schau mal hier, vielleicht hilft dir das etwas weiter.

http://www.insolvenzrecht.info/startseitenwerbung/
http://www.brennecke-partner.de/765/Kuendigung-Mehrfachabmahnung
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/insolvenz.htm
http://www.gutefrage.net/frage/selbst-kuendigen-ohne-sperre-zu-bekommen


Hat denn deine Mutter es schriftlich bekommen, dass sie zu Hause bleiben soll? Nicht das der AG es als unentschuldigetes Fernbleiben wertet und einen Grund zur fristlosen Kündigung hat. War das ein Einzelgespräch mit ihr oder hat er dies vor der ganzen Belegschaft gesagt?

Ein bisschen Güte von Mensch zu Mensch ist besser als alle Liebe zur Menschheit
*Dehmel*
Verfasst am: 22. 12. 10 [17:44]
Alleinzuhaus1
Dabei seit: 05.08.2005
Beiträge: 452
Auf keinen Fall selber kündigen! Bis zu 2 Monaten gibt es das sog. Insolvenzgeld vom Arbeitsamt. Sie muss ihre Arbeitsleistung auf alle Fälle anbieten. Komisch ist schon, dass sie sofort zu Hause bleiben konnte. Soweit ich weiß, geht das auch alles ein wenig anders. Viele Betriebe arbeiten ja auch in der Insolvenz erst einmal weiter, weil ja im Zweifel auch abgewickelt werden muss. Zuständig ist nach dem Antrag beim Amtsgericht dann der eingesetzte Insolvenzverwalter. Der entscheidet dann, wen er noch braucht und wen nicht. Er kündigt auch.

Deine Mutter soll sich unbedingt vom Arbeitsamt beraten lassen und sich auf alle Fälle vorsorglich schon mal arbeitssuchend melden, damit ihr da keine Nachteile entstehen. Wenn ich das alles so lese, könne ich Vermutung von Waldwichtel sehr zutreffend sein. Arbeitgeber sind da ja heute oftmals sehr erfinderisch.

LG
Alleinzuhaus
Verfasst am: 23. 12. 10 [08:54]
Ela_K
Themenersteller
Dabei seit: 12.07.2001
Beiträge: 197
Danke schön! Ihr habt mir sehr geholfen!

Meine Mutter hat keine Kündigung geschrieben.
Sie fährt auch heute noch einmal zum Arbeitsamt und holt
sich dort noch einmal Rat ein.

Mir kam es auch sehr komisch vor..

Vor allem, was hat der Arbeitgeber davon, wenn er selber insolvent ist, meine Mutter zu der Kündigung zu bewegen?

Da hat er doch nichts mehr von?

Ganz schön heftig, Sie arbeitete dort schon über 15 Jahre - mit 58 J. was neues zu finden..

Übrigens, er hat es der ganzen Belegschaft mitgeteilt...

Trotz alledem wünsche ich Euch ein schönes Weihnachtsfest und einen
guten Rutsch ins neue Jahr 2011!!!

Ela_K


Verfasst am: 07. 01. 11 [10:20]
speedy1984
Dabei seit: 14.01.2009
Beiträge: 1545
Hallo Ela,

das ist ja echt depri zum Jahresende!

Ich glaube, das einzige, was der Arbeitgeber von hat, dass deine Mutter dann keinen Anspruch auf Abfindung hätte - gerade der bei Firmenzugehörigkeit!?

Was hat das Amt gesagt?

Alles Gute dir und deiner Mutter für 2011!

Liebe Grüße,
Speedy
Verfasst am: 09. 01. 11 [18:25]
GuteSeele
Dabei seit: 13.11.2010
Beiträge: 11
In keinem Fall selbst kündigen
Solange die Insolvenz nicht beantragt wurde, Arbeitskraft in jedem Fall weiter anbieten.
Insolvenzgeldregelungen nachfragen
Gruß



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