BWL-Grundlagen für das Sekretariat
Als Sekretärin oder Assistentin müssen Sie Ihren Chef auf hohem Niveau entlasten und gleichzeitig eigenverantwortlich und effizient Ihre Aufgaben managen. Umso wichtiger ist, dass Sie hierbei auf ein fundiertes Grundwissen rund um die betriebswirtschaftlichen Fragen zurückgreifen können.
Eine derartig qualifizierte Unterstützung ist nur möglich, wenn Sie als Sekretärin oder Assistentin die übergeordneten Zusammenhänge, in denen Ihr Chef denkt, verstehen. Deshalb ist ein grundlegendes Wissen im Bereich Betriebswirtschaftslehre für die Aufgaben von heute und morgen für Sie unerlässlich.
Der Newsletter für Sekretärinnen und Assistentinnen bietet Profi-Tipps für effizientes Arbeiten im Büro. Von DIN 5008 bis zu Kommunikation im Sekretariat werden alle wichtigen Themen praxisnah aufbereitet.

Ich kriege keinen Urlaub
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Verfasst am: 19. 02. 07 [15:07]
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Dodovita
Themenersteller
Dabei seit: 20.01.2004
Beiträge: 404
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Ich habe noch mehr als genug Urlaub aus dem Vorjahr (über 25 Tage). Chef genehmigt mir keinen. Wie ist die Rechtslage? |
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Verfasst am: 19. 02. 07 [15:15]
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Walpurga
Dabei seit: 12.02.2002
Beiträge: 2145
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So geht das natürlich nicht, der Urlaub steht dir zu, das regelt das Bundesurlaubsgesetz mit seinen Minimalforderungen. Guckst du hier: http://bundesrecht.juris.de/burlg/__7.html Viele Grüße
Walpurga |
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Verfasst am: 19. 02. 07 [15:17]
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Mausi2601
Dabei seit: 23.10.2006
Beiträge: 232
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Hallo Dodovita, geh mal über die Suchfunktion - Urlaubsanspruch - Resturlaub Vorjahr - dort steht u. a. ein Artikel von Gytha mit Verlinkungen. Hab ihn mal hier reinkopiert, leider gehen dabei die Links verloren. a. Grundsätzlich ist der Urlaub an das Urlaubsjahr gebunden. Das Urlaubsjahr ist nach dem Bundesurlaubsgesetz und den meisten Tarifverträgen mit dem Kalenderjahr identisch. Dies bedeutet, dass man grundsätzlich seinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr bis zum 31.12. beantragt und genommen haben muss. Hat der Arbeitnehmer dies nicht getan, so geht der bestehende Urlaubsanspruch und der eventuell bestehende Anspruch auf Urlaubsgeld verloren. b. Ausnahmsweise ist aber eine Übertragung des Urlaubsanspruchs auf das nächste Kalenderjahr gem. § 7 Abs.3 S.2 BUrlG statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Unter dringenden betrieblichen Gründen versteht man z.B. eine hohe Auftragslage des Unternehmens oder ein hoher Krankheitsstand der übrigen Mitarbeiter im Unternehmen. Persönliche Gründe liegen z.B. vor, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt keinen Urlaub nehmen konnte. (Wird der Arbeitnehmer im Krankheitsfalle kurz vor dem Ende des Urlaubsjahres wieder arbeitsfähig, so sollte er unbedingt von seinen Arbeitgeber den restlichen Urlaub verlangen. Nur so geht der verbliebene Urlaubsanspruch auf das nächste Urlaubsjahr über!). c. Erfolgt keine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Urlaubsjahr, so erlischt der verbliebene Urlaubsanspruch mit dem Ablauf des Urlaubsjahres (Urlaubsjahr entspricht in der Regel dem Kalenderjahr!). d. Im Fall einer Übertragung des Urlaubs auf das nächste Urlaubsjahr, muß der Urlaub in den ersten 3 Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden, sonst verfällt der Urlaubsanspruch! Wie man mit diesen Regelungen umgeht, ist durch die Firmenphilosophie geprägt. Zur Vermeidung von Missverständnissen und Miss-Stimmungen halte ich es generell so, dass ich Ende November die Abteilungsleiter über die Resturlaube des laufenden Jahres informiere und noch einmal darauf hinweise, dass eine Übertragung ins neue Jahr der Zustimmung der GF unterliegt. Wer dann nicht selbst drauf achtet, dem streiche ich den Resturlaub (so kein besonderer Grund für die Übertragung vorliegt) ohne Wenn und Aber. Das ist aber bisher nur einmal passiert. Hoffe es hat geklappt. Falls jemand weiß, wei das Verlinken funktioniert wäre ich sehr dankbar für Eure helfende Erklärung [Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 19.02.2007 um 15:20.] LG Mausi
Es gibt nichts Gutes außer: man tut es. Erich Kästner) |
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Verfasst am: 19. 02. 07 [15:18]
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andrea1
Dabei seit: 21.02.2006
Beiträge: 606
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Nach dem Bundesurlaubsgesetz müssen dringende betriebliche Gründe vorhanden sein, um dir keinen zu genehmigen. Die "Bequemlichkeit" deines Chefs ist keiner. Der Resturlaub aus dem Vorjahr muss üblicherweiser bis zum 31.03. eines Jahres genommen werden, ich glaube dann verfällt er oder wird ausgezahlt, was aber je nach Steuerklasse auch kein Vergnügen ist. Wenn du deinen Urlaub später nehmen willst oder musst, dann lass es dir schriftlich vom Chef und von der Personalabteilung bestätigen. Ansonsten google doch mal nach dem Bundesurlaubsgesetz. LG A
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Verfasst am: 19. 02. 07 [15:25]
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Dodovita
Themenersteller
Dabei seit: 20.01.2004
Beiträge: 404
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Für Urlaub aus dem Vorjahr gilt bei uns dieses Jahr noch, dass er bis 31.7. genommen werden kann. Für den 2007er Urlaubsanspruch gilt dann die Frist 31.3.2008. Siehe im übrigen meinen früheren Fred aus dem September 2006 mit dem Titel "Chef ist ungerecht". |
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Verfasst am: 19. 02. 07 [15:27]
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Dodovita
Themenersteller
Dabei seit: 20.01.2004
Beiträge: 404
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Und es kann doch auch mal vorkommen, dass man einfach kurzfristig Urlaub nehmen muss, ohne ihn jetzt vorher lange zu beantragen. |
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Verfasst am: 19. 02. 07 [15:42]
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Leyla
Dabei seit: 11.01.2006
Beiträge: 793
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Mit welcher Begründung lehnt denn dein Chef deinen Urlaub immer ab? Leyla
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Verfasst am: 19. 02. 07 [15:56]
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Dodovita
Themenersteller
Dabei seit: 20.01.2004
Beiträge: 404
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Er sagt, dass es gerade heute nicht ginge, so viel los wäre. Ich habe ihm gesagt, dass es von daher NIE ginge. |
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Verfasst am: 19. 02. 07 [16:03]
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bramble
Dabei seit: 27.02.2006
Beiträge: 2783
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Das hoert sich so an, als ob du extrem kurzfristig um Urlaub bittest?!? Da wuerden sich sicherlich mehr Chefs querstellen. Wie sieht's denn bei 1 Woche Jahresurlaub aus, die du 2 Monate im voraus beantragst? Sagt dein Chef IMMER nein? Welche Begruendung dann? Das mit dem "heute geht's nicht" waere ja nicht angebracht. Liebe Gruesse
Bramble ![]() Just relax and have fun... it's amazing what you can achieve! |
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Verfasst am: 19. 02. 07 [16:04]
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Walpurga
Dabei seit: 12.02.2002
Beiträge: 2145
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So geht das nicht. Es muss ein WICHTIGER Grund vorliegen, den Urlaub nicht zu genehmigen. Sprich: die Produktion könnte nicht weiter gehen ohne dich oder eine allgemeine Urlaubssperre z. B. wegen Saison oder ähnliches. Aber nicht, weil dein Chef meint, es wäre so viel zu tun. Das ist es doch immer. Setz dich durch. Was manche Chefs sich erlauben ist wirklich unfassbar Viele Grüße
Walpurga |
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