BWL-Grundlagen für das Sekretariat

Als Sekretärin oder Assistentin müssen Sie Ihren Chef auf hohem Niveau entlasten und gleichzeitig eigenverantwortlich und effizient Ihre Aufgaben managen. Umso wichtiger ist, dass Sie hierbei auf ein fundiertes Grundwissen rund um die betriebswirtschaftlichen Fragen zurückgreifen können.

Eine derartig qualifizierte Unterstützung ist nur möglich, wenn Sie als Sekretärin oder Assistentin die übergeordneten Zusammenhänge, in denen Ihr Chef denkt, verstehen. Deshalb ist ein grundlegendes Wissen im Bereich Betriebswirtschaftslehre für die Aufgaben von heute und morgen für Sie unerlässlich.

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Thema ohne neue Antworten

Hilfe, wer kennt sich da aus? Arbeitgeberzuschuss für Studium


Autor Nachricht
Verfasst am: 29. 09. 10 [15:39]
Siouxsie
Themenersteller
Dabei seit: 09.06.2004
Beiträge: 96
Hallo,

ich habe ein Frage:

eine Kollegin von mir möchte per Fernstudium die Diplom-Kauffrau (FH) machen. Sie muss sich jetzt bald anmelden, solange dies noch geht. Unser Chef ist der Meinung, da es sich hierbei um ein nebenberufliches Vollstudium und nicht um eine Weiterbildung handelt, deshalb würde er mögliche Zuschüsse bzw. die Übernahme der monatlichen Kosten (ca. 350 EUR/monatlich für ungefähr 3,5 Jahre) steuerlich nicht an-/bzw. absetzen können. Deshalb würde er die Kosten weder bezuschussen noch übernehmen wollen.

Jetzt hat meine Kollegin anderweitig ein Stellenangebot bekommen und die würden auch das Studium zahlen - sie überlegt nun, ob sie wechselt. Da es ihr auch auf den "Dipl." ankommt, muss sie sich bald entscheiden. Ich finde das aber so schade, da sie ihren Job zum einen hervorragend macht und ich zum anderen sehr gerne mit ihr zusammen arbeite.

Kennt sich jemand steuerrechtlich aus, ob und wie Unternehmen solch ein Studium steuerlich absetzen können? Ich finde im Internet nur Ergebnisse, wie man selbst diese Kosten absetzen kann, aber nichts für Arbeitgeber.

Vielen Dank.



Liebe Grüße
Siouxsie


Das Leben und dazu eine Katze, das ergibt eine unendliche Summe! (Rilke)
Verfasst am: 29. 09. 10 [16:52]
waldwichtel
Dabei seit: 04.11.2008
Beiträge: 2133
Hallo Siouxsie,

ich denke, das wird als ganz normale Weiterbildung verbucht. Bin mir aber nicht sicher.

An deiner Stelle würde ich euren Steuerberater oder Buchhaltung fragen, wie das am besten zu regeln ist.

Ein bisschen Güte von Mensch zu Mensch ist besser als alle Liebe zur Menschheit
*Dehmel*



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