| Autor |
Nachricht |
|
Verfasst am: 02. 03. 10 [10:39]
|
|
Fossil
Themenersteller
Dabei seit: 31.07.2005
Beiträge: 996
|
Hallo miteinander!
Folgender Sachverhalt:
Kleine Firma (4 Mitarbeiter) - keine Tarifzugehörigkeit
2 Tage Fortbildung einschließlich Abendprogramm in feiner Umgebung
1.) Gilt die reine Kursuszeit als Arbeitszeit? (abzüglich Pausen, abzüglich Fahrtzeit für Beifahrer)
2.) Gilt die Fahrtzeit für den Fahrer als Arbeitszeit?
3.) Können die Kursteilnehmer gezwungen werden, 2 Tage Urlaub zu nehmen?
Freundliche Grüße
Fossil
|
|
Verfasst am: 02. 03. 10 [11:25]
|
|
Allsdruff
Dabei seit: 07.10.2005
Beiträge: 1230
|
Wenn der AG die Fortbildung organisiert hat, weil er der Auffassung ist, seine Mitarbeiter benötigen diese zusätzliche Qualifikation, handelt es sich um Arbeitszeit, für die auch kein Urlaub genommen werden muss. Wo kämen wir denn da hin?
|
|
Verfasst am: 02. 03. 10 [13:44]
|
|
speedy1984
Dabei seit: 14.01.2009
Beiträge: 1491
|
Hallo Fossil,
ich sehe das auch so:
1) Kurszeit = Arbeitszeit
2) Fahrzeit ist normalerweise Reisezeit. Die Vergütung davon kann von den Unternehmen unterschiedlich vergütet werden. In meiner Firma mit 100 % bis zur Vollendung der Arbeitszeit und dann mit 50 %
3) zum Urlaub gezwungen werden kann keiner, schon alleine, weil dann kein Versicherungsschutz bestehen würde, obwohl man im Auftrag der Firma die Fortbildung macht
4) Die Teilnehmer haben noch Anspruch auf die Tagespauschale, müssen hier aber die Mahlzeiten als Kürzung wieder angeben, wenn diese nicht selbst bezahlt worden sind. Im Normalfall bleiben so aber noch paar € Entschädigung übrig.
Grüßle,
Speedy
|
|
Verfasst am: 02. 03. 10 [21:05]
|
|
Kuemmerliese
Dabei seit: 14.03.2007
Beiträge: 3685
|
Bei uns ist auch ein Fortbildungstag ein Arbeitstag und wird mit der normalen Arbeitszeit gutgeschrieben. Für ein Seminar/Fortbildung wird auf keinen Fall Urlaub genommen... das würde selbst unserem Chef nicht einfallen!
Die Abendveranstaltung würde jedoch auch nicht mit "Überstunden" oder ähnlich vergütet. Zwei Seminar-Tage sind 2 x 8 Std. Arbeitszeit...
Liebe Grüße von der
Kümmerliese
----------------------------------
Frauen sind Engel. Wenn man ihnen die Flügel bricht, fliegen sie weiter.... auf einem Besen!
|
|
Verfasst am: 03. 03. 10 [09:30]
|
|
Hildegunst
Dabei seit: 23.01.2009
Beiträge: 532
|
Hallo, Fossil!
Ich kenne es auch so, dass Veranstaltungen, die vom Chef a) angeordnet und/oder b) bezahlt werden, Arbeitszeit sind.
Nehme ich privat an einem Seminar teil, kann ich es dem Chef nicht vorwerfen, wenn ich dafür Urlaub nehmen muss.
Für meinen Fachwirtkurs muss ich für einzelne Termine auch Urlaub eintragen bei mir. Ist halt mein Privatspass, meint Cheffe.
*knuddälz*
Hildegunst
 Skåda mig å. Skådar er ena masken? Eller skådar er mig?
|
|
Verfasst am: 03. 03. 10 [10:18]
|
|
germanenwolf
Dabei seit: 26.09.2007
Beiträge: 496
|
Guten Morgen Fossil!
Bei uns in der Firma ist dies auch so!
1. Was vom Chef angeordnet, bzw. nach Rücksprache mit mir ob Interesse/Bedarf besteht und bezahlt wird gilt als Arbeitszeit. "Mehrstunden" werden gerne gesehen, aber nicht extra bezahlt oder ausgeglichen!
2. Geht es um gesetzlich vorgeschriebene Schulungen, wie jetzt aktuell für unsere ganzen Busfahrer - die Fahrerschulungen (was normal Privatsache ist!)- habe ich für unsere Fahrer durchsetzen können, dass der Chef die Gebühren bezahlt und die Fahrer sich jeweils einen Tag Urlaub nehmen.
(Ziel ist aber, dass ich die Schulungen später hier im Betrieb direkt durchführen soll. Da ich als Ausbilder bereits entsprechend Auszubildende zu betreuen habe, konnte ich erreichen, dass wir als Fort- /Schulungsbetrieb von der Bezirksregierung anerkannt worden sind! - Daher sind die Schulungen im Haus möglich, momentan hapert es nur an einem geeigneten Schulungsraum!)
3. Wenn ich allerdings privat an der Fortbildung oder ähnliches (wie jetzt z.B. am 11.03.10) Interesse habe ist dies mein eigenes "Bier" und ich trage die Kosten und muss mir Urlaub nehmen!
:!: :!:
...wie immer mit interNETTEM Gruß aus dem Sauerland vom germanenwolf
-----------------------------------
Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.
|
|
Verfasst am: 03. 03. 10 [10:58]
|
|
Fossil
Themenersteller
Dabei seit: 31.07.2005
Beiträge: 996
|
Hallo miteinander,
vielen Dank für Eure Antworten.
Im Wesentlichen habt Ihr mein Bauchgefühl/Gerechtigkeitssinn/Google-Ergebnisse bestätigt. Trotzdem gibt es auch neue Aspekte, an die ich gar nicht gedacht hatte (z. B. Versicherungsschutz).
Nun obliegt es wohl mir, Cheffe davon zu überzeugen, dass auch in Kleinstfirmen nicht mehr das Faustrecht herrschen darf.
Nette Grüße
Fossil
[Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 03.03.2010 um 11:00.]
|
|
Verfasst am: 03. 03. 10 [11:01]
|
|
germanenwolf
Dabei seit: 26.09.2007
Beiträge: 496
|
..viel Glück und gute Argumente in Deinem "Überzeugungskampf"!
...wie immer mit interNETTEM Gruß aus dem Sauerland vom germanenwolf
-----------------------------------
Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.
|