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Verfasst am: 10. 03. 10 [08:12]
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MartinaW
Themenersteller
Dabei seit: 22.01.2009
Beiträge: 7
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Guten Morgen,
mein Chef möchte, dass neue Mitarbeiter ab sofort den Erhalt von Firmenschlüsseln in einem Übergabeprotokoll bzw. in einer Empfangsbestätigung quittieren. Ich soll doch bitte eine Bestätigung erstellen.
Das ist für mich absolutes Neuland. Hat jemand für mich Tipps, was alles in so einer Bestätigung drin stehen muss, damit sie auch im Falle eines Falles rechtlichen Bestand hat?
Vielen Dank im Voraus.
Herzliche Grüße aus Ettlingen
Martina
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Verfasst am: 10. 03. 10 [08:33]
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speedy1984
Dabei seit: 14.01.2009
Beiträge: 881
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Hallo Martina,
bei uns muss so was niemand quittieren... aber ich habe eine Excelliste. Sind bei euch die Schlüssel nummeriert? Dann trag doch einfach die Nummer in eine Tabelle, den Namen dahinter und lässt dir den Erhalt mit einer Unterschrift dahinter quittieren. Für jeden einzelnen würde ich definitiv kein Schreiben aufsetzen...
Ich hoffe, das ist eine einfache Lösung, die dir hilft 
Liebe Grüße,
Speedy
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Verfasst am: 10. 03. 10 [08:57]
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MartinaW
Themenersteller
Dabei seit: 22.01.2009
Beiträge: 7
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Danke für die Info, Speedy.
Leider hilft mir das nicht weiter. Es betrifft nur zwei Schlüssel und die sind nicht nummeriert.
Bisher gab es das bei uns auch noch nicht. Ich habe auch für die beiden Schlüssel nicht unterschreiben müssen. Ab sofort soll dies aber eingeführt werden.
Liebe Grüße
MartinaW
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Verfasst am: 10. 03. 10 [09:11]
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zwergfine
Dabei seit: 16.10.2007
Beiträge: 1315
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Hallo Martina,
es ist bloß immer schlecht, ohne Nummern das genau festzuhalten, damit es auch rechtlich abgesichert ist. Ich würde auch fast sagen, das es dann unmöglich ist. Ansonsten würde ich dort halt schreiben, das der Mitarbeiter xy die Schlüssel für .... , am .... erhalten hat und dies mit seiner Unterschrift bestätigt.
Wir haben auch bloß eine Excel Liste, wo der Erhalt der Schlüssel mit Unterschrift des Mitarbeiters quittiert wird. Allerdings sind unsere Schlüssel alle nummeriert und demnach kann man das für die einzelnen Abteilungen gut unterscheiden.
Viele Grüße zwergfine
www.meine-kunst-galerie.de
Die meisten Künste erfordern langes Studium. Aber die nützlichste von allen Künsten, die Kunst, Menschen eine Freude zu machen, setzt nichts voraus als den Wunsch. Philip Chesterfield
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Verfasst am: 11. 03. 10 [17:28]
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Schneevi
Dabei seit: 12.01.2009
Beiträge: 58
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Hallo Martina,
wird bei uns auch so gehandhabt. Für jeden Mitarbeiter haben wir eine Tabelle in die eingetragen wird, welchen Schlüssel und welchen Alarmkey er erhält. Das unterschreibt er bei Übernahme und wenn er aus dem Unternehmen ausscheidet, gibt er uns die Sachen und wir quittieren sowohl auf dem Formular als auch auf seinem Laufzettel.
Schöne Grüße
Schneevi
"Love it, change it, or leave it"
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Verfasst am: 17. 03. 10 [08:27]
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shiny-diamond
Dabei seit: 02.04.2002
Beiträge: 1636
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Hallo,
das Thema interessiert mich auch.
Wie ist das wenn ein Schlüssel verloren geht? Wie ist der versichert?
LG
S-D
Wer mich nicht kennt hat viel verpennt.
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Verfasst am: 17. 03. 10 [09:06]
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zwergfine
Dabei seit: 16.10.2007
Beiträge: 1315
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Hallo,
also wir hatten den Fall jetzt so noch nicht. Habe aber mal gehört, wenn der Schlüssel verloren geht, muss der AN einen Ersatzschlüssel zahlen oder sich an den Kosten für den Austausch der Schließanlage beteiligen. Wie hoch die Beteiligung aber ist, weiß ich auch nicht.
Ob dort im Zweifelfall die eigene Haftpflichtversicherung einspricht, muss dann individuell abgeklärt werden.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 17.03.2010 um 09:07.]
Viele Grüße zwergfine
www.meine-kunst-galerie.de
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Verfasst am: 17. 03. 10 [09:25]
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shiny-diamond
Dabei seit: 02.04.2002
Beiträge: 1636
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Ich denke, dass ist ein zwielichtiges Thema.
Z.B.
Mein AG sagt, dass ich einen Schlüssel kriege. Er weist mich nicht darauf hin, wer bei Verlust Ersatz leisten muss. Warum soll ich dann bezahlen? Hätte ich man mir gesagt, dass ich Ersatz leisten muss, hätte ich den Schlüssel ja vielleicht abgelehnt.
Wir wollen das Thema im Betrieb auch neu aufrollen und ich bin auch auf der Suche nach einem geeigneten Schlüsselübergabeformular, in dem solche Sachen aufgeführt sind.
Wenn jemand sowas hat, dann her damit 
LG
S-D
Wer mich nicht kennt hat viel verpennt.
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Verfasst am: 17. 03. 10 [12:36]
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speedy1984
Dabei seit: 14.01.2009
Beiträge: 881
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Hallo SD,
du verlierst - wenn dann - den Schlüssel ja nicht fahrlässig. D. h. du solltest nie verantwortlich gemacht werden können: am besten sind die neuen Schlüsselsysteme mit Zugangskarten, wo man einzelne bei Verlust sperren kann. Ansonsten sollte meiner Meinung nach die Haftpflicht der Firma zahlen!
Grüßle,
Speedy
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