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Eine derartig qualifizierte Unterstützung ist nur möglich, wenn Sie als Sekretärin oder Assistentin die übergeordneten Zusammenhänge, in denen Ihr Chef denkt, verstehen. Deshalb ist ein grundlegendes Wissen im Bereich Betriebswirtschaftslehre für die Aufgaben von heute und morgen für Sie unerlässlich.

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Dienstwagen: spritkosten abrechnung an arbeitnehmer?


Autor Nachricht
Verfasst am: 01. 09. 11 [14:00]
EasyPi
Themenersteller
Dabei seit: 01.09.2011
Beiträge: 1
Hallo icon_smile.gif
Erstmal schön das ich dieses Forum gefunden habe und Begrüße die eingessenen Mitglieder icon_smile.gif

Ich habe eine Frage zum Thema Dienstwagen:
Ich als Arbeitgeber, habe vor meinem Mitarbeiter einen Dienstwagen über die 1% Regel zu sponsorn. Er darf damit also auch Privatfahrten machen und ich übernehme die Spritkosten. Er soll die Spritkosten aber erstmal vorstrecken und mir dann die Belege am Ende des Montas geben. Nun meine Frage, was muss ich beachten wenn ich Ihm das Bar auszahle, muss/kann ich eine Quittung schreiben? Was muss da drauf stehen? Oder kann mein Mitarbeiter einfach eine Reisenkostenabrechnung ausfüllen für die Spritkosten?

MfG
Patrick
Verfasst am: 01. 09. 11 [15:31]
sillimaus
Dabei seit: 26.09.2007
Beiträge: 545
Hallo Patrick,

schön, daß sich hier auch mal ein Mann reinverirrt icon_cheesygrin.gif
Bei Deinem Problem kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, hier haben alle Mitarbeiter mit Dienstwagen eine Tankkarte, mit der sie auf Firmenkosten bei bestimmten Tankstellen tanken können und gut ist....
Verfasst am: 02. 09. 11 [09:39]
waldwichtel
Dabei seit: 04.11.2008
Beiträge: 2130
Hallo Patrick,

herzlich Willkommen bei uns im Forum. Wir können hier männliche Verstärkung gut gebrauchen. icon_cheesygrin.gif

Hast du schon mit deinem Steuerberater darüber gesprochen? Der müsste das doch wissen.

Leider kenne ich mich da überhaupt nicht aus und kann nicht helfen.

Wünsche dir ein schönes Wochenende und lass dich ruhig öfters im Forum sehen.

Gruß
Waldwichtel

Ein bisschen Güte von Mensch zu Mensch ist besser als alle Liebe zur Menschheit
*Dehmel*
Verfasst am: 02. 09. 11 [09:39]
joanasv
Dabei seit: 26.09.2007
Beiträge: 2643
Hallo Patrick, herzlich Willkommen!

Eine Reisekostenabrechnung wäre nicht richtig, da er den Wagen ja dann nicht wieder abgibt. Er zahlt ja praktisch einen Teil dafür, der von seinem Gehalt abgezogen wird.

Wenn er die Tankquittungen mitbringt, dann zahl ihm das Geld bar wieder aus und lege das Ganze in deiner Kasse ab, als Ausgabe. Je nach Verhältnis ist das vollkommen ausreichend. Steht ja auf der Quittung auch nicht drauf, wer sie bezahlt hat.

Das ist bei uns die übliche Vorgehensweise für alle Barbelege die in der Kasse landen.

Hoffe, ich konnte dir helfen!

Im Grunde sind es immer die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben!
Verfasst am: 02. 09. 11 [11:17]
speedy1984
Dabei seit: 14.01.2009
Beiträge: 1545
Hallo Patrick,

auch ein herzliches Willkommen von mir hier!

Wir haben in unserer Firma auch den Fall, dass die Tankkarten zwar bestellt sind, aber noch nicht vorliegen. In dem Fall müssen die MA auch 2-3 Monate bar den Sprit vorschießen.

Da sich hier einiges ansammelt und ich in meiner Bar-Kasse "nur" 400,- € habe, müssen sie das dann auch als Reisekosten abrechnen, allerdings als "Belege ohne Reise". D. h. sie reichen die Belege ein und bekommen dafür das Geld von uns überwiesen.

Kommt quasi auf's gleiche, wie wenn du es direkt bar zahlst gg. Quittung.

Je nach Auto und Größe des Tanks solltest du allerdings aufpassen, oder Joana? Es gilt doch immer noch, dass man bei über 100,- € eine richtige Rechnung benötigt, oder?

Grüßle,
Speedy



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