BWL-Grundlagen für das Sekretariat

Als Sekretärin oder Assistentin müssen Sie Ihren Chef auf hohem Niveau entlasten und gleichzeitig eigenverantwortlich und effizient Ihre Aufgaben managen. Umso wichtiger ist, dass Sie hierbei auf ein fundiertes Grundwissen rund um die betriebswirtschaftlichen Fragen zurückgreifen können.

Eine derartig qualifizierte Unterstützung ist nur möglich, wenn Sie als Sekretärin oder Assistentin die übergeordneten Zusammenhänge, in denen Ihr Chef denkt, verstehen. Deshalb ist ein grundlegendes Wissen im Bereich Betriebswirtschaftslehre für die Aufgaben von heute und morgen für Sie unerlässlich.

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Autor Nachricht
Verfasst am: 03. 07. 07 [17:17]
Superbloona
Themenersteller
Dabei seit: 06.01.2003
Beiträge: 147
Hallo Zusammen!
Was haltet ihr von folgender Formulierung?

[i]Sehr geehrter Herr X,

vielen Dank für Ihre offenen Worte!

Ihre Kritik hinsichtlich des Sachverhaltes Y ist berechtigt. Für uns ist es wichtig, dass wir über diesen Vorfall informiert wurden, denn nur so kann es uns gelingen, unseren Service zu verbessern.

Wir bedauern das Verhalten unserer Mitarbeiter sehr und bitten Sie höflich um Entschuldigung!

Mit freundlichen Grüßen[/i:1bc4554ea8]

Vielen Dank und schönen Abend
wünscht Euch
superbloona
Verfasst am: 03. 07. 07 [17:24]
Bienchen78
Dabei seit: 07.12.2006
Beiträge: 109
Find ich absolut korrekt und höflich formuliert!
Verfasst am: 03. 07. 07 [17:44]
Superbloona
Themenersteller
Dabei seit: 06.01.2003
Beiträge: 147
Danke schön!
Verfasst am: 03. 07. 07 [20:19]
vam
Dabei seit: 09.06.2007
Beiträge: 17
Hallo Superbloona,

das :"Ihre Kritik hinsichtlich des Sachverhaltes Y ist berechtigt." würde ich einfacher schreiben, etwa so: "Ihre Kritik am xyz (Vorfall) ist berechtigt."

Dann würde ich nach der Entschuldigung etwas ergänzen. Vielleicht Verständnis für den Ärger ausdrücken und für die Zukunft Besserung geloben? Denn was nützen dir deine Fehler, wenn du aus ihnen nicht lernst?

grüße
vam
Verfasst am: 04. 07. 07 [09:33]
Gelöschter Benutzer Vieleicht habt Ihr auch eine Möglichkeit der "Wiedergutmachung" parat?

Kenne den Sachverhalt ja nicht, aber hier sind die Kunden über kleine Geschenke immer sehr erfreut. Sie müssen natürlich etwas damit anfangen können. Eine Geld oder Sachgutschrift geht auch.



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