BWL-Grundlagen für das Sekretariat

Als Sekretärin oder Assistentin müssen Sie Ihren Chef auf hohem Niveau entlasten und gleichzeitig eigenverantwortlich und effizient Ihre Aufgaben managen. Umso wichtiger ist, dass Sie hierbei auf ein fundiertes Grundwissen rund um die betriebswirtschaftlichen Fragen zurückgreifen können.

Eine derartig qualifizierte Unterstützung ist nur möglich, wenn Sie als Sekretärin oder Assistentin die übergeordneten Zusammenhänge, in denen Ihr Chef denkt, verstehen. Deshalb ist ein grundlegendes Wissen im Bereich Betriebswirtschaftslehre für die Aufgaben von heute und morgen für Sie unerlässlich.

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Benötige Hilfe wegen Übernachtungspauschale


Autor Nachricht
Verfasst am: 22. 01. 09 [09:42]
MartinaW
Themenersteller
Dabei seit: 22.01.2009
Beiträge: 7
Hallo zusammen,

gibt es eine festgesetzte Übernachtungspauschale, die ich an Kunden berechnen kann?

Hintergrund: Mein Chef möchte sich ein Wohnmobil kaufen und manche Kundentermine so legen, dass er mit seiner Frau ein verlängertes Wochenende machen kann. Normalerweise bezahlt der Kunde die Übernachtung gemäß Hotelbeleg. Den werden wir aber in solchen Fällen nicht haben. Gibt es hier eine Pauschale, die ich dem Kunden für die Übernachtung in Rechnung stellen kann?

Danke für eure Hilfe.

LG Martina
Verfasst am: 22. 01. 09 [10:28]
Bridget
Dabei seit: 23.07.2002
Beiträge: 136
Hallo Martina,

es gibt gesetzliche Pauschalen bei der Reisekostenabrechnung für private Übernachtungen. In Deutschland sind das 20 €.

Alle anderen Länder findest Du hier:

www.offizz.de/geschaeftsreise/spesen/gr_spesen.html

LG
Bridget
Verfasst am: 22. 01. 09 [12:16]
MartinaW
Themenersteller
Dabei seit: 22.01.2009
Beiträge: 7
Hallo Bridget,

danke für die Info.

Meine Frage ging allerdings um ein Pauschale, die ich dem Kunden in Rechnung stellen kann. Gibt es dafür eine?

Viele Grüße

Martina Weber
Verfasst am: 23. 01. 09 [11:25]
efunk
Dabei seit: 28.01.2008
Beiträge: 41
hallo Martina,

es ist auch die gleiche pauschale,die du weiterverrechnen kannst. es sei denn ihr macht eine für sich selbst und bietet dies dem Kunden an. wenn er das angebot akzeptiert, dann passt ja alles.

aber man muss beachten, das du deinem chef die pauschale so nicht auszahlen kannst,weil die übernachtung im auto stattfindet. die pauschale muss dann versteuert werden.

Gruß
lena
Verfasst am: 26. 01. 09 [13:52]
Lea30
Dabei seit: 04.09.2002
Beiträge: 639
Ich würde 65,00 EUR pro Nacht weiterberechnen. In manchen Regionen zahlt man theoretisch weniger, in manchen auch mehr.

Hat Dein Chef sich denn bereits ein Wohnmobil ausgesucht? Falls nicht, hätte ich noch einen guten Tipp für ihn, wo's super schöne davon gibt icon_lol.gif

Liebe Grüße,
Lea
Verfasst am: 02. 02. 09 [12:57]
MartinaW
Themenersteller
Dabei seit: 22.01.2009
Beiträge: 7
Hallo zusammen,

herzlichen Dank für eure Hilfe. Hat mir sehr weitergeholfen.

LG



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