BWL-Grundlagen für das Sekretariat

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Eine derartig qualifizierte Unterstützung ist nur möglich, wenn Sie als Sekretärin oder Assistentin die übergeordneten Zusammenhänge, in denen Ihr Chef denkt, verstehen. Deshalb ist ein grundlegendes Wissen im Bereich Betriebswirtschaftslehre für die Aufgaben von heute und morgen für Sie unerlässlich.

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Thema mit vielen Antworten

Ausländer Arbeitserlaubnis Aufenthaltserlaubnis


Autor Nachricht
Verfasst am: 11. 02. 09 [14:02]
Celsius
Themenersteller
Dabei seit: 02.07.2003
Beiträge: 868
Wer kann hier helfen.

Habe bei der Stadt angerufen, die verwiesen mich für die Arbeitserlaubnis an die Bundesagentur für Arbeit.

Mir ist nicht ganz klar, wer nun, neben der Aufenthaltserlaubnis, auch noch eine extra Arbeitserlaubnis benötigt.

Davon sind anscheinend mehrere Faktoren abhängig.

Wer muss die Arbeitserlaubnis beantragen, wir als evtl. Arbeitgeber, oder muss der Bewerber diese schon vorlegen bei uns.

Ist ein weites, ziemlich schwieriges Thema. Und niemand kann konkrete Auskünfte erteilen. Die BA hat mich auf einen Link aufmerksam gemacht, aber dieser ganzen Gesetzetext (77 Seiten) zu verstehen und richtig anzuwenden, da Bedarf es doch einiger Erklärungen.

Ich hoffe auf eure Hilfe.

Bis dahin

Celsius



[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 11.02.2009 um 14:05.]
Verfasst am: 11. 02. 09 [14:24]
Pinkie
Dabei seit: 15.09.2007
Beiträge: 2718
Geht es um einen ausländischen Mitarbeiter? EU-Bürger brauchen keine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis, es gilt das Prinzip der Freizügigkeit.

Ansonsten ist m. E. die Ausländerbehörde bei der jeweiligen Stadtverwaltung zuständig. Ich hatte früher mal mit diesem Thema zu tun, ist aber sehr lange her, die Zuständigkeiten können sich natürlich geändert haben.

Auf jeden Fall müsste Dir die Ausländerbehörde genau sagen können, wer was zu erfüllen hat, das wird je nach Nationalität des Mitarbeiters unterschiedlich sein.

Bei meiner früheren Firma (allerdings in den Niederlanden) war das so, dass wir für Mitarbeiter aus ausländischen Niederlassungen, die z. b. ein dreimonatiges Training bei uns zu absolvieren hatten, unsere Personalabteilung sich um die Aufenthaltsgenehmigung gekümmert hat.

Wollt Ihr einen Ausländer einstellen? Dann bin ich der Meinung, dass Ihr auch für die erforderlichen Genehmigungen sorgen müsst.
Verfasst am: 11. 02. 09 [14:31]
Allsdruff
Dabei seit: 07.10.2005
Beiträge: 1230
Falls ihr diesen Bewerber unbedingt haben wollt, solltet ihr ihm dabei helfen, die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erlangen, wenn er nicht ohnehin aus der EU ist. Die Aufenthaltserlaubnis wird von der Ausländerbehörde im Pass vermerkt, die Arbeitserlaubnis stellt die Agentur für Arbeit gegen Antrag aus.

Ich würde das Ganze aber nicht selbst machen, es gibt Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf Ausländer-/Einwanderungsrecht spezialisiert haben und das dann übernehmen können. Vielleicht kannst du dir da eine in deiner Stadt ergoogeln.
Verfasst am: 11. 02. 09 [15:25]
Kuemmerliese
Dabei seit: 14.03.2007
Beiträge: 3685
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Ausländer aus einem Nicht-EU-Land handelt...
Ich unterschreibe das, was Allsdruff gesagt hat! Aufenthaltserlaubnis muss der Mann/die Frau im Pass haben und sollte bereits vorliegen. Die Arbeitserlaubnis muss beim BA beantragt werden. Das kann der Ausländer selbst machen oder aber auch ihr für ihn bzw. mit ihm zusammen.

Liebe Grüße von der
Kümmerliese

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Frauen sind Engel. Wenn man ihnen die Flügel bricht, fliegen sie weiter.... auf einem Besen! icon_wink.gif
Verfasst am: 11. 02. 09 [15:27]
Lara-Elisa
Dabei seit: 07.09.2004
Beiträge: 3036
Hallo Celsius,

die Agentur für Arbeit möchte von euch wissen, weshalb ihr einem ausländischen Arbeitnehmer den Vorzug vor einem deutschen gebt.

Es kann sein, dass ihr der Agentur für Arbeit einen Brief schreiben müsst, in der ihr begründet, weshalb dieser Mitarbeiter ausgerechnet der einzige ist, der diesen Job erfüllen kann. Ist ja verständlich, da es ja viele Jobsuchende gibt. icon_smile.gif Evtl. Studium an der Universität von XY mit Spezialisierung auf ABC, das in eurem Unternehmen sehr wichtig ist, da ihr OPQ herstellt.

Diese Info wird dann an die Ausländerbehörde des Mitarbeiters weitergeleitet (sofern schon wohnhaft in Deutschland, sonst an die enstprechende deutsche Botschaft, wo das Visum beantragt wurde). Wenn diese dann auch den Aufenthalt erlaubt, muss der Kollege sich dort seinen Aufkleber in den Pass eintragen lassen.

Ich hoffe, das hat etwas geholfen.
Gruß
Lara
Verfasst am: 11. 02. 09 [15:57]
Celsius
Themenersteller
Dabei seit: 02.07.2003
Beiträge: 868
tausend dank erstmal für die Antworten.

Es handelt sich um zwei Bewerber, einer davon ist uns als Vermittlungsvorschlag von der BA zuteil worden.

Ein Serbe (ehemals Jugoslawien)Aufenthaltserlaubnis bis Oktober 2009.

Der andere ein Russe (Student, seine Aufenthaltserlaubnis läuft noch bis Oktober).

Es handelt sich bei den zu besetzenden Stellen um reine Helfertätigkeiten.

Ich glaube, ich werde einfach Absagen erteilen und erstmal rechtlichen Rat einholen. Bleibt mir wohl nichts anderes übrig.



Verfasst am: 12. 02. 09 [08:07]
zwergfine
Dabei seit: 16.10.2007
Beiträge: 1336
Hallo Celsius,

die Leute die sich bei uns beworben hatten und auch gearbeitet hattten, haben wie Pinkie und Liese schon sagten, ihre Arbeitserlaubnis im Pass und auf Antrag hatten sie von der Agentur für Arbeit die Arbeitserlaubnis bekommen.

Wenn sie aber jetzt noch die Arbeitserlaubnis haben und bei euch eingestellt werden, glaube ich gibt es mit einer zweiten begrenzten Arbeitserlaubnis keine Probleme.

Sage uns mal bitte Bescheid wie die Sache ausgegangen ist. icon_lol.gif

Viele Grüße zwergfine


Die meisten Künste erfordern langes Studium. Aber die nützlichste von allen Künsten, die Kunst, Menschen eine Freude zu machen, setzt nichts voraus als den Wunsch. Philip Chesterfield
Verfasst am: 13. 02. 09 [07:59]
Celsius
Themenersteller
Dabei seit: 02.07.2003
Beiträge: 868
Hallo Ihr Lieben,

manchmal ist so ein guter Kontakt zur Agentur für Arbeit doch Gold wert!

Wir arbeiten sehr viel mit der BA zusammen, wenn man dann mal einen sehr guten Arbeitgeberbetreuer hat,dann wird der oftmals leider auf einen anderen Posten versetzt. Nun habe ich zufällig beim Kramen in alten Unterlagen die Visitenkarte dieser, vormals für uns zuständigen Betreuerin, gefunden und um Auskunft gebeten. Und die hat mir dann erklärt was zu tun ist und wie ich einen Antrag auf Arbeitzserlaubnis bei der BA auch durchbekomme. Die geben diesen Anträgen nämlich nicht einfach so statt. Da musst du im Vorlauf bei der Stellenausschreibung bereits einiges Berücksichtigen. Naja, aufjedenfall ist alles gut ausgegangen. Einen stellen wir jetzt ein, der andere bekommt eine Absage, dass hat aber andere Gründe als das er Ausländer ist.

So,soviel erstmal dazu, das Wort zum WE. icon_wink.gif

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 13.02.2009 um 08:02.]
Verfasst am: 16. 02. 09 [17:32]
JeanM
Dabei seit: 22.09.2007
Beiträge: 52
"Pinkie" schrieb:

Geht es um einen ausländischen Mitarbeiter? EU-Bürger brauchen keine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis, es gilt das Prinzip der Freizügigkeit.



Trifft in diesem Fall nicht zu, wollte aber kurz hierzu sagen, dass man auch als EU-Bürger einen Aufenthaltserlaubnis anfordern muss. Die können das nicht verweigern, ist einfach ein zusätzlichen Stück Papier, dass man bei der Anmeldung bekommen muss (so weit ich mich erinnern kann - sind ja schon 7 Monaten her!) aber man muss das haben.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 16.02.2009 um 17:32.]
Verfasst am: 18. 02. 09 [09:44]
Pinkie
Dabei seit: 15.09.2007
Beiträge: 2718
Jean, kann sein, dass das vom Wohnsitz abhängt. Ich hatte definitiv keine Arbeitserlaubnis, als ich in Holland gearbeitet habe, bin aber jeden Tag über die Grenze gefahren, d. h. hatte meinen Wohnsitz in Deutschland....Aber Du hast recht, ansonsten muss man proforma so ein Papier besorgen.



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