BWL-Grundlagen für das Sekretariat

Als Sekretärin oder Assistentin müssen Sie Ihren Chef auf hohem Niveau entlasten und gleichzeitig eigenverantwortlich und effizient Ihre Aufgaben managen. Umso wichtiger ist, dass Sie hierbei auf ein fundiertes Grundwissen rund um die betriebswirtschaftlichen Fragen zurückgreifen können.

Eine derartig qualifizierte Unterstützung ist nur möglich, wenn Sie als Sekretärin oder Assistentin die übergeordneten Zusammenhänge, in denen Ihr Chef denkt, verstehen. Deshalb ist ein grundlegendes Wissen im Bereich Betriebswirtschaftslehre für die Aufgaben von heute und morgen für Sie unerlässlich.

Lesen Sie hier mehr über das Praxis-Handbuch Die aktuelle DIN 5008

 Der Newsletter für Sekretärinnen und Assistentinnen bietet Profi-Tipps für effizientes Arbeiten im Büro. Von DIN 5008 bis zu Kommunikation im Sekretariat werden alle wichtigen Themen praxisnah aufbereitet.

Klicken Sie hier, um sich zu registrieren

Thema ohne neue Antworten

Anmietung einer Wohnung für einen Mitarbeiter durch GmbH


Autor Nachricht
Verfasst am: 28. 07. 11 [19:59]
Siouxsie
Themenersteller
Dabei seit: 09.06.2004
Beiträge: 96
Hallo, leider werde ich beim googeln nicht fündig, vielleicht kennt sich jemand hier im Forum aus:
Wir wollen für einen Mitarbeiter eine Wohnung anmieten. Er hat etwas günstiges gefunden, es würde ein Standardmietvertrag abgeschlossen werden, den der Vermieter im Handel besorgt hat. Soweit alles prima. Jetzt hat der Vermieter von einem "bekannten Immobilienmakler" den Tipp bekommen, dass er die Wohnung doch direkt an unseren Mitarbeiter vermieten solle, da ein Mietvertrag über eine Privatwohnung mit einer Firma problematisch wäre, da hier andere Gesetze gelten würden. Welche das sein sollen, hat er ihm nicht gesagt. Es wäre einfach besser. Super. Ich kann dem nicht folgen, wir schließen einen Mietvertrag ab, schreiben rein, dass die Wohnung nur für unseren Mitarbeiter bestimmt ist, damit der Vermieter keine Angst haben muss, dass wir jemand anderes da rein setzen und beide Seiten halten sich an den Vertrag. Oder sehe ich da was falsch? Welche Nachteile kann es für einen Vermieter haben, einen Mietvertrag über eine Wohnung mit einer Firma abzuschließen?
Über Infos würde ich mich sehr sehr freuen. Vielen Dank schon mal im Voraus.

Liebe Grüße
Siouxsie


Das Leben und dazu eine Katze, das ergibt eine unendliche Summe! (Rilke)
Verfasst am: 29. 07. 11 [09:52]
speedy1984
Dabei seit: 14.01.2009
Beiträge: 1545
Hallo,

hm, also ich schließe auch immer die Mietverträge als Firma ab mit der Bestimmung für "Mitarbeiter XYZ" ab. Bei uns gab es da noch keine Probleme.

Du kannst immerhin rechtfertigen, dass ihr für die Buchhaltung was anrechenbares benötigt, wo eure Firma und Firmenanschrift drauf steht, quasi als Rechnung - und das geht nicht, wenn der Mitarbeiter direkt drauf steht.

Grüßle,
Speedy
Verfasst am: 04. 08. 11 [14:30]
suppenstern
Dabei seit: 19.06.2007
Beiträge: 11
Hallo,
was die rechtliche Seite angeht, kenne ich mich nicht aus. Da solltest Du Dich schlau machen.

Allerdings kann einem Vermieter eigentlich nichts Besseres passieren, als ein Vertrag mit einer Firma. Da kann er sicher sein, dass das Geld kommt. Vermutlich will er aber nicht, dass ihr in die Wohnung setzen könnt wen ihr wollt. Er möchte vermutlich einen langfristigen Mieter. Aber das kann man in dem Vertrag ja entsprechend festhalten.

Gruß
vom Suppenstern
Verfasst am: 05. 08. 11 [11:22]
sillimaus
Dabei seit: 26.09.2007
Beiträge: 543
Kann mich den anderen nur anschließen, ich wüsste nicht, was da für andere rechtliche Bestimmungen gelten sollten. Und wenn Ihr im Mietvertrag bestimmt, wer da wohnen soll, ist der Vermieter ja auch auf der sicheren Seite, wenn er einen langfristigen Mieter und keine ständig wechselnden möchte...

Abgesehen davon braucht Ihr ja auf jeden Fall für die Buchhaltung einen Vertrag zwischen Euch und dem Vermieter, wie Speedy schon sagte....
Verfasst am: 29. 12. 11 [13:09]
danouh
Dabei seit: 28.12.2011
Beiträge: 5
Wenn es von der Seite des Vermieters her passt, kann das ja kein so großes Problem sein, hätte ich mal vermutet. Ich würde das vielleicht dennoch zur Vorsicht rechtlich abklären lassen, falls ihr einen Anwalt habt? Nur um ganz sicher zu sein!
Ich habe jedenfalls Bekannte, die Immobilien in Karlsruhe auf diese Weise gemietet haben, und da scheint das ganz gut zu klappen!



Beitrag schreiben