BWL-Grundlagen für das Sekretariat

Als Sekretärin oder Assistentin müssen Sie Ihren Chef auf hohem Niveau entlasten und gleichzeitig eigenverantwortlich und effizient Ihre Aufgaben managen. Umso wichtiger ist, dass Sie hierbei auf ein fundiertes Grundwissen rund um die betriebswirtschaftlichen Fragen zurückgreifen können.

Eine derartig qualifizierte Unterstützung ist nur möglich, wenn Sie als Sekretärin oder Assistentin die übergeordneten Zusammenhänge, in denen Ihr Chef denkt, verstehen. Deshalb ist ein grundlegendes Wissen im Bereich Betriebswirtschaftslehre für die Aufgaben von heute und morgen für Sie unerlässlich.

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Thema ohne neue Antworten

400,-- €uro - Minijob - wer kennt sich aus????


Autor Nachricht
Verfasst am: 08. 09. 11 [16:14]
germanenwolf
Themenersteller
Dabei seit: 26.09.2007
Beiträge: 511
Hallo Mädels,

meine Frau hat für 400,-- €uro monatlich offiziell eine ältere Dame betreut.

Sie sollte vereinbargsgemäß am 07.09 wieder anfangen - und erhält nun am 06.09. abends gegen 20:00 Uhr von dem Bruder der Frau (noch nicht einmal durch den Vormund) die Mitteilung, dass sie nicht mehr benötigt wird und am 07.09. nicht kommen braucht - da die ältere Damen nun im Pflegeheim bleibt.

Dies wäre vor einer Woche mit dem Vormund und der Familie so besprochen worden!

Gibt es da keine Kündigungsfristen??

Muß dies so hingenommen werden??

Für Eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus!

...wie immer mit interNETTEM Gruß aus dem Sauerland vom germanenwolf

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Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.
Verfasst am: 08. 09. 11 [19:00]
speedy1984
Dabei seit: 14.01.2009
Beiträge: 1545
Hallo Wolf, ich kenn mich zwar nicht aus, hab aber das im Internet gefunden:

"Zwischen den Minijobbern und den in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmern bestehen arbeitsrechtlich keine Unterschiede. Minijobber haben die gleichen Rechte und Pflichten, wie Vollzeitbeschäftigte. Ein 400 Euro Job bringt ebenfalls den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auf Kündigungsschutz und betrieblichen Sozialleistungen. Für die Minijobberin greift auch der Mutterschutz und sonstige Sonderkündigungsschutzrechte.
Lediglich in der Hauswirtschaft gelten Sonderregelungen. Ein Haushalt ist kein Betrieb im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes oder des BGB. Das bedeutet, dass die dort vorgesehenen längeren Kündigungsfristen bei längere Betriebszugehörigkeit für die im hauswirtschaftlichen Bereich Beschäftigten nicht gelten"

Gefunden unter http://www.sozialhilfe24.de/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/400-euro-mini-job.html
Verfasst am: 08. 09. 11 [19:04]
speedy1984
Dabei seit: 14.01.2009
Beiträge: 1545
und dann guck doch noch mal unter

http://www.400-euro.de/arbeitsrecht.html#K%FCndigung

nach...
Verfasst am: 09. 09. 11 [10:44]
Ruth31
Dabei seit: 09.09.2011
Beiträge: 3
Gibt es einen Vertrag? Und wie sieht der aus?
Verfasst am: 09. 09. 11 [10:47]
germanenwolf
Themenersteller
Dabei seit: 26.09.2007
Beiträge: 511
...einen Vertrag gibt es. Daraus ist leider nicht viel ersichtlich...

Er wurde zwischen meiner Frau und der älteren Dame abgeschlossen (komisch: trotz Vormund unterschrieben von der älteren Dame - allerdings unter Zeugen mit Zustimmung - wurde aber nicht im Vertrag vermerkt.


...wie immer mit interNETTEM Gruß aus dem Sauerland vom germanenwolf

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