BWL-Grundlagen für das Sekretariat
Als Sekretärin oder Assistentin müssen Sie Ihren Chef auf hohem Niveau entlasten und gleichzeitig eigenverantwortlich und effizient Ihre Aufgaben managen. Umso wichtiger ist, dass Sie hierbei auf ein fundiertes Grundwissen rund um die betriebswirtschaftlichen Fragen zurückgreifen können.
Eine derartig qualifizierte Unterstützung ist nur möglich, wenn Sie als Sekretärin oder Assistentin die übergeordneten Zusammenhänge, in denen Ihr Chef denkt, verstehen. Deshalb ist ein grundlegendes Wissen im Bereich Betriebswirtschaftslehre für die Aufgaben von heute und morgen für Sie unerlässlich.
Der Newsletter für Sekretärinnen und Assistentinnen bietet Profi-Tipps für effizientes Arbeiten im Büro. Von DIN 5008 bis zu Kommunikation im Sekretariat werden alle wichtigen Themen praxisnah aufbereitet.

2. Mahnung in englisch
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Verfasst am: 21. 07. 08 [12:48]
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efunk
Themenersteller
Dabei seit: 28.01.2008
Beiträge: 41
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Hallo liebe Sekretärinnen! ich brauche eure Hilfe! Kann mir jemand Text für die 2. Mahnung in englisch geben? Ich bin nicht so fit in Englisch, muss aber eine 2. Mahnung rausschicken. Da ist ja der Text etwas anders als bei der 1. Liebe Grüße Elena |
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Verfasst am: 21. 07. 08 [12:58]
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Zicke
Dabei seit: 11.08.2002
Beiträge: 2407
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2nd Reminder Dear ..., We refer to our payment reminder (1. Mahnung) dated xx.xx.xxxx and regret, that we still have not received payment of our invoice no. 12345 dated xx.xx.xxxx for the amount of € .... We enclose a copy of the outstanding invoice and would appreciate your payment no later than (2 Wochen vom Datum der Mahnung). Please note that we reserve the right to charge interest at xx% p.a. (Zinssatz angeben) if we do not receive payment by above date. If you require any further information please do not hesitate to contact us. Yours sincerely, (wenn du den Brief an jemanden richtest) ansonsten Yours faithfully (wenn oben nur "Dear Sir" steht) Gruss aus London
Zicke ~ Change is the spice of life ~ |
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Verfasst am: 21. 07. 08 [13:29]
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efunk
Themenersteller
Dabei seit: 28.01.2008
Beiträge: 41
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Vielen lieben DANK!!!!! Gibt es eigentlich vorgeschriebene Fristen, wann die Mahnung rausgehen darf? bzw. wann die nächste rausgehen soll? Gruß |
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Verfasst am: 21. 07. 08 [14:27]
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Zicke
Dabei seit: 11.08.2002
Beiträge: 2407
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Nein, vorgeschriebene Fristen gibt es in dem Sinne nicht. Der normale Ablauf (so, wie ich es immer gehandhabt habe) waere vielleicht so: Zahlungserinnerung (nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist, z.B. 30 Tage, freundlich formuliert - bittend) 2. Mahnung (erneute Zahlungsfrist einraeumen, der Gesetzgeber gibt dir das Recht Zinsen zu verlangen, freundlich aber bestimmt formuliert) 3. Mahnung (erneute Zahlungsfrist einraeumen, Androhung rechtlicher Konsequenzen, bestimmt und praezise - nicht bittend, sondern fordernd). Wichtig ist, dass du realistische Zahlungsfristen einraeumst - also nicht die Mahnung am 1.7. schreiben mit Zahlungsfrist 2.7. - Ich denke, 2 Wochen sind eine realistische Frist - selbst wenn der Schuldner nur 2 x Monat Zahlungslaeufe hat ist das moeglich. Der Gesetzgeber sieht den Schuldner in Verzug nach Ablauf der Zahlungsfrist. Theoretisch kannst du den Kunden also vor Gericht zerren am 31. Tagen nach Ausstellung der Rechnung. Gruss aus London
Zicke ~ Change is the spice of life ~ |
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Verfasst am: 21. 07. 08 [15:08]
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efunk
Themenersteller
Dabei seit: 28.01.2008
Beiträge: 41
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Alles klar, danke. ich denke, dass man in Deutschland vielleicht 10 Tage und Ausland 14 Tage Zahlungsfrist (bei der 2. Mahnung) einräumen sollte. Ich habe bloß eine Firma in Niederlande, die bei sich alles umkrämpelt und alles über USA machen will. DAs ist aber kein Grund die Rechnungen nicht zu zahlen. Oder sich nicht zu melden, wenn die 1. Mahnung eingeht. Habe jetzt die Mahnung gefaxt und auch per Mail an den Ansprechpartner geschickt. Mal sehen, was passiert. Liebe Grüße Elena |
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Verfasst am: 30. 03. 11 [08:48]
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gsh2
Dabei seit: 30.03.2011
Beiträge: 1
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[hallo! ich brauche bitte eine dritte mahnung in englisch! also mit androhung, dass man einen rechtsanwalt einschaltet, wenn der kunde nicht zahlt. lg gsh |
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Verfasst am: 30. 03. 11 [10:14]
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speedy1984
Dabei seit: 14.01.2009
Beiträge: 1545
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Hallo GSH2, ich habe das online gefunden: http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080627030739AAOQOJK Ansonsten habe ich noch ein schlaues Büchlein zu Hause... schau aber mal, ob dir das da schon hilft. Grüßle, Speedy |

