Und hier ein Auszug aus dem Sekada Daily Tipp
"Der Aufbau von Auslandsanschriften nach der DIN 5008"
Der Aufbau von Auslandsanschriften nach der DIN 5008 entspricht
im Wesentlichen Besonderheiten zu beachten, die Sie auf jeden Fall
kennen sollten.
Sehr oft sieht man auch heute noch Auslandsanschriften, die wie
folgt geschrieben werden:
Madame
Clodette Linton
Rue du Cheval 13
B-53454 Lüttich
Hier ist so ziemlich alles falsch gemacht worden - nicht nur
nach den Vorgaben der DIN 5008!
Denn falsch an dieser Schreibweise von Auslandsanschriften - und
zwar nicht nur nach der DIN 5008, sondern auch nach den Vorgabe der
Deutschen Post AG - ist:
- Das "B" darf nicht angegeben werden. Diese Regelung gibt es
schon seit 2001! Denn die unterschiedlichen Abkürzungen
für Länderkennzeichen führten zu Verwirrungen und
verlängerten mitunter die Postlaufzeiten erheblich.
- Der Ortsname sollte nicht in Deutsch, sondern - wenn
möglich - in der Landessprache geschrieben werden.
- Der Ortsname wurde nicht in Versalien (Großbuchstaben)
geschrieben.
So sehen nach der DIN 5008 korrekt gestaltete
Auslandsanschriften aus:
Madame
Clodette Linton
Rue du Cheval 13
53454 LIÈGE
BELGIEN
Allgemeinen Regeln für Auslandsanschriften nach der DIN
5008
- keine Leerzeilen in der Anschrift
- kein Länderkennzeichen
- Der Ort wird in Versalien geschrieben.
- Der Ort wird, wenn möglich, in der Landessprache
geschrieben (also "LIÈGE", "FIRENZE" oder "BUCURESTI").
- Das Bestimmungsland steht ohne Leerzeile in deutscher Sprache
in Versalien unterhalb des Bestimmungsorts.
Die korrekten Bestandteile eines Briefumschlags für
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