Alle Empfehlungen zur aktuellen DIN 5008 auf einen Blick - von Sekretariatsprofis zusammengestellt

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"Was die DIN nicht verrät - Zusatztipps zur aktuellen DIN 5008"
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Und hier ein Auszug aus dem Sekada Daily Tipp
"Der Aufbau von Auslandsanschriften nach der DIN 5008"

Der Aufbau von Auslandsanschriften nach der DIN 5008 entspricht im Wesentlichen Besonderheiten zu beachten, die Sie auf jeden Fall kennen sollten.

Sehr oft sieht man auch heute noch Auslandsanschriften, die wie folgt geschrieben werden:

Madame
Clodette Linton
Rue du Cheval 13
B-53454 Lüttich

Hier ist so ziemlich alles falsch gemacht worden - nicht nur nach den Vorgaben der DIN 5008!

Denn falsch an dieser Schreibweise von Auslandsanschriften - und zwar nicht nur nach der DIN 5008, sondern auch nach den Vorgabe der Deutschen Post AG - ist:

  • Das "B" darf nicht angegeben werden. Diese Regelung gibt es schon seit 2001! Denn die unterschiedlichen Abkürzungen für Länderkennzeichen führten zu Verwirrungen und verlängerten mitunter die Postlaufzeiten erheblich.
  • Der Ortsname sollte nicht in Deutsch, sondern - wenn möglich - in der Landessprache geschrieben werden.
  • Der Ortsname wurde nicht in Versalien (Großbuchstaben) geschrieben.

So sehen nach der DIN 5008 korrekt gestaltete Auslandsanschriften aus:

Madame
Clodette Linton
Rue du Cheval 13
53454 LIÈGE
BELGIEN

Allgemeinen Regeln für Auslandsanschriften nach der DIN 5008

  • keine Leerzeilen in der Anschrift
  • kein Länderkennzeichen
  • Der Ort wird in Versalien geschrieben.
  • Der Ort wird, wenn möglich, in der Landessprache geschrieben (also "LIÈGE", "FIRENZE" oder "BUCURESTI").
  • Das Bestimmungsland steht ohne Leerzeile in deutscher Sprache in Versalien unterhalb des Bestimmungsorts.

Die korrekten Bestandteile eines Briefumschlags für Auslandsanschriften nach der DIN 5008 lesen Sie jetzt auf Sekada Daily und viele weitere Tipps und Empfehlungen rund um die DIN 5008 erhalten Sie kostenlos in den Tipps von Sekada Daily!



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