Leserfrage zur DIN 5008: Gehört der Unternehmensname noch unter die Grußformel?

28. April 2010 | Thema: DIN 5008  | Kommentare lesen (0) | (2)

Meine Kollegin hat vor einiger Zeit ein Seminar zur DIN 5008 besucht. Als sie einen Brief von mir korrigiert hat, hat sie den Unternehmensnamen nach der Grußformel gestrichen. Sie sagt, dass man bei der Grußformel auf die Nennung des Unternehmens verzichten solle.

Das hätte man ihr im Seminar so gesagt. Ich habe das noch nie gehört und auch nicht gelesen. Können Sie dies bestätigen und, wenn ja, gibt es (außer der DIN 5008) noch andere Quellen, die das bestätigen, sollte unser Chef hier Genaues wissen wollen?

Ruth M. aus Oberfranken

Claudia Hovermann, Chefredakteurin des SekretärinnenBriefeManagers, beantwortet Ihre Fragen.

Die Aussage Ihrer Kollegin ist so nicht ganz richtig. Der DIN 5008 ist es schon lange egal, ob der Firmenname aufgefÜhrt wird oder nicht. In den Anwendungsbeispielen finden sich seit Jahren beide Varianten.

Der SekretärinnenBriefeManager empfiehlt: Wiederholen Sie nach der Grußformel den Firmennamen. Wenn Sie auf Firmenbriefbogen schreiben und nach den freundlichen GrÜßen nur mit Ihrem Namen unterschreiben, sieht das so aus, als schrieben Sie selbst. Das tun Sie aber nicht. In erster Linie schreibt die Firma – deshalb gehört der Firmenname dorthin.

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Schlagwörter: DIN 5008, Unternehmensname, Grußformel






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