Die aktuelle Leserfrage: Ist die Du-Anrede im Geschäftsbrief erlaubt?

2. Juli 2010 | Thema: Anreden & Anschriften  | Kommentare lesen (0) | (7)

Wie rede ich in Geschäftsbriefen Freunde und Bekannte an? Schreibt man Angebote, Rechnungen, Kostenvoranschläge, Mahnungen immer in der Sie-Anrede? Oder kann ich hier auch die Du-Anrede verwenden?

Hier die Antwort von Alexa Siersdorfer, der Chefredakteurin von Office Korrespondenz aktuell:

Bei Menschen, mit denen Sie per Du sind, können Sie auch in Geschäftsbriefen die Du-Anrede verwenden. Das ist völlig legitim und auch durchaus üblich. Die Du-Anrede lautet also beispielsweise "Lieber Peter" und auch im weiteren Brieftext heißt es "du" statt "Sie".

Es gibt aber Fälle, in denen es geboten ist, etwas mehr Distanz auszudrücken – wenn Sie zum Beispiel eine Rechnung an eine Firma ausstellen und ein Angestellter sie abzeichnen muss, mit dem Sie zufällig per Du sind. Dann ist die Du-Anrede nicht empfehlenswert. Schreiben Sie als Anrede besser: "Lieber Peter Mustermann". In solchen Fällen können Sie die direkte Anrede im Brieftext auch ganz vermeiden, indem Sie den Text bewusst unpersönlich formulieren, zum Beispiel so:

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Brieftext ohne Du-Anrede

Guten Tag, Hajo Seltzer,

hier kommt die Rechnung für meine im Juni für die Firma XY erbrachte Leistung. Die Gesamtsumme setzt sich folgendermaßen zusammen: ...

Ich bitte darum, mir den Betrag ohne Abzüge bis spätestens zum 30. Juli 2010 zu überweisen

Freundliche Grüße

Wenn Sie die Anrede nicht vermeiden können, dann schreiben Sie in einem Schreiben, das auch andere sehen oder das für eine Aussenprüfung verwahrt werden muss, lieber "Sie" und legen eine Kurznotiz mit der Du-Anrede bei: "Hallo Peter, auf die Rechnung hast du sicher schon gewartet ... Viele Grüße, Hans". So bleibt der Kontakt persönlich, ohne dass das Schreiben selbst für Dritte zu vertraulich wirkt.

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Schlagwörter: Du-Anrede






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