Zusatztipp zur aktuellen DIN 5008: Adresse, Ausland

16. September 2011 | Thema: DIN 5008  | Kommentare lesen (0) | (1)

Die DIN 5008 ist ein kompliziertes Regelwerk, das wir für Sie im Beitrag
„DIN 5008“ im April diesen Jahres verständlich und mit vielen Beispielen erläutert haben. Trotzdem bleiben Fragen rund um Ihre Briefe und E-Mails offen, auf die die DIN 5008 keine Antworten liefert. Diese Antworten finden Sie jetzt im Sekretärinnen-Handbuch – damit Sie Ihre Korrespondenz korrekt und effektiv erledigen können.

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Adresse, Ausland

Bei der Gestaltung von Auslandsadressen wird die DIN 5008 von vielen Anwendern meist gründlich missachtet. Doch die Beachtung der DIN 5008-Empfehlungen ist gerade bei der Schreibweise ausländischer Anschriften sehr wichtig. Tun Sie es nicht, wird Ihr Brief vielleicht gar nicht zugestellt und kommt zu Ihnen zurück.

Deshalb hier noch einmal die wichtigsten Details auf einen Blick.

  1. Verwenden Sie keine Abkürzungen für Länder, also keine Länderkennzeichen. Die Abkürzungen existieren bereits seit über zehn Jahren nicht mehr. Dies hat die DIN 5008 in Absprache mit der Deutschen Post AG abgeschafft. Der Grund: Einige Absender schrieben „I“ und meinten damit Italien, und andere wiederum meinten Island. Die Folge: Briefe tummelten sich rund um den Erdball auf der Suche nach dem richtigen Empfänger.
  2. Schreiben Sie den Bestimmungsort und das Land in Großbuchstaben.
  3. Es gibt keine Leerzeilen in der Adresse.
  4. Schreiben Sie das Zielland in deutscher Sprache, also zum Beispiel „ITALIEN“ und nicht „Italy“ oder „Italia“.
  5. Schreiben Sie den Ort in der Landessprache, zum Beispiel „STRASBOURG“ statt „STRASSBURG“.

So sieht eine korrekte ausländische Adresse nach den Vorgaben der DIN 5008 aus:

Lavazzoni S. p. a.
Signora Rosa Felice
Via Puglia 23
12342 FIRENZE
ITALIEN

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Schlagwörter: DIN 5008, Adresse, Ausland






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