Wie Sie Ihre Befugnisse im Sekretariat mit der richtigen Unterschrift ausdrücken
4. März 2010 | Thema: Recht im Sekretariat | Kommentare lesen (0) | 



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Die Unterschrift unter einen Geschäftsbrief macht diesen rechtsverbindlich. Jedes Schriftstück sollte für den Empfänger ersichtlich machen, welche Vollmachten der Unterzeichner im Unternehmen hat. Leisten Sie Ihre Unterschrift daher immer entweder mit dem Zusatz "i. A." oder "i. V.". Diese Kürzel geben einem Außenstehenden Aufschluss über Ihre Kompetenzen, also ob Sie mit umfangreicher Handlungsvollmacht oder bloß mit einer Abschlussvollmacht ausgestattet sind.
Der SekretärinnenBriefeManager-Tipp: Unterschreibt neben Ihnen noch eine andere Person, sollte die "ranghöhere" Unterschrift links stehen, also "i. V." immer links von "i. A.".
Gibt es in Ihrem Unternehmen betriebliche Vorgaben zur Unterschriftenregelung, sollten Sie sich an diese halten. Ihre Unterschriftenbefugnis findet sich möglicherweise auch in Ihrer Stellenbeschreibung. Wenn nicht, lesen Sie hier, welche Kompetenzen Sie sich aber unbedingt schriftlich bestätigen lassen sollten. So können in Zukunft keine Missverständnisse (mehr) auftreten.
Der SekretärinnenBriefeManager-Tipp: Besteht in Ihrem Unternehmen keine Regelung zur Unterschriftengestaltung, legen Sie zusammen mit Ihrem Chef fest, wie Sie Briefe unterzeichnen. Lassen Sie sich eine "i. A."-Unterschriftenvollmacht einräumen. Das ist für Sekretärinnen üblich.
Wo Ihre Kompetenzen aber wirklich an Grenzen stoßen, lesen Sie jetzt im SekretärinnenBriefeManager. Dann sitzen Sie nicht länger zwischen den Stühlen. Und was Sie mit Ihrem Chef auf jeden Fall klären müssen, damit Sie immer auf der sicheren Seite sind, lesen Sie hier ...
Unterschrift | Bedeutung | Beispiel |
i. A. = | Im Auftrag unterschreiben Sie in | Zu 1: Ihr Chef beauftragt |
i. V. = | Sie unterschreiben hier mit "i. V.", | Sie beauftragen nach |
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