Verzichten Sie in Ihren Briefen auf diese leeren Floskeln:

23. August 2010 | Thema: Briefe & E-Mails  | Kommentare lesen (0) | (5)

obig, oben genannt, o. g., oben erwähnt, oben bezeichnet, vorbezeichnet

Obig ist seltener geworden, aber anscheinend unsterblich. In voller Blüte dagegen stehen die engen Verwandten von "obig". Denn "fortgeschrittene" Korrespondenten wissen sich zu helfen; sie schreiben "mittelgenannt", "obengenannt" oder "oben genannt" oder (rationell) "o. g." oder "oben erwähnt", besser noch "oben bezeichnet" oder gar "in vorbezeichneter Angelegenheit" (wo und was immer das ist).

Warum immer noch solche leeren Floskeln? Warum solche verwelkten Stilblüten, solches Zubehör aus der Zeit der Schreiber in Ärmelschonern? Die hartnäckigen, auf besondere Sicherheit bedachten Schreiber wenden ein: Der Genauigkeit wegen muss dieses "oben genannt" genannt sein, damit es (vor Gericht?) keinen Zweifel gibt. Wenn dem so ist, dann bitte wirklich genau und zweifelsfrei, zum Beispiel: wie im ersten Absatz bereits beschrieben – oder: Im zweiten Absatz, dritte Zeile, viertes Wort, haben wir das schon erläutert.

Doch: Schreiber dieser (Un-)Art übersehen: Der Leser ist nicht dumm und weiß, dass das oben Genannte (oder im Betreff "Vorbezeichnete") irgendetwas zu tun hat oder zusammenhängt mit dem, was er unten genannt oder unten erwähnt liest.

Seien Sie konsequent: Probieren Sie einfach, ohne "oben genannt" (o. g.) oder "vorbezeichnet" auszukommen. Sie werden erkennen: Es geht ganz leicht. Vor allem, wenn Sie die Bezugszeichenzeile oder den Informationsblock ausfüllen und im Betreff ankündigen, worum es im Brieftext geht.

Lust bekommen auf mehr solcher kurzen Praxis-Tipps? Dann kann ich Ihnen die Korrespondenz-Tipps des SekretärinnenBriefeManagers – dem umfassenden Korrespondenz-Manager für das moderne Sekretariat – nur sehr empfehlen. Klicken Sie hier und testen Sie alle Korrespondenz-Tipps jetzt 14 Tage lang GRATIS!

Weiterleiten Weiterleiten In Favoriten speichern In Favoriten speichern Drucken Drucken Kommentar schreiben Kommentar schreiben

Sie dürfen diesen Artikel nur einmal bewerten

Aktuelle Bewertungen:

 (5)

Schlagwörter: obig, oben genannt, o. g., oben erwähnt, oben bezeichnet, vorbezeichnet






Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Tipp

Hallo Gast

Schreiben Sie einen Kommentar.

comment Möchten Sie diesen Tipp kommentieren und Ihre Gedanken mit anderen Benutzern unserer Seite teilen? Dann schreiben Sie Ihren Beitrag einfach in untenstehende Box.

Ihr Kommentar

Schreiben Sie einen Text - kein HTML - über diesen Tipp und teilen Sie Ihre Meinung mit anderen Lesern. Bitte konzentrieren Sie sich dabei auf den Artikel.

 

 

Bitte beachten Sie: Als registrierter Benutzer können Sie unsere Artikel kommentieren. Jeder Beitrag ist auf 500 Zeichen begrenzt..
Sie können noch Zeichen eingeben!

Geben Sie den Bildcode im vorgesehenen Feld ein um den Kommentar abzusenden.

captcha

Beachten Sie Groß- und Kleinschreibung

Code:


Bitte benachrichtigen Sie mich, wenn neue Kommentare zu diesem Artikel veröffentlicht werden.