Steht vor "beziehungsweise" ein Komma?
15. Dezember 2008 | Thema: Rechtschreibung | Kommentare lesen (0) | 



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Vor allem bei der Kommasetzung tauchen immer wieder Fragen auf, so auch zur Konjunktion "beziehungsweise" (Abkürzung: bzw.). Sie stammt aus der Kanzleisprache und ist im Grunde ein Ersatz für "oder", "oder vielmehr", "genauer gesagt".
Die Kommasetzung ist darum die gleiche wie bei "oder". Es steht demnach kein Komma, wenn "beziehungsweise" gleichrangige Wortgruppen verbindet, siehe folgendes Beispiel:
Beispiel 1:
Die Parkplätze sind für Kunden beziehungsweise Gäste reserviert.
Die Regel zu Beispiel 2 lautet: Nach neuer Rechtschreibung steht im Allgemeinen auch dann kein Komma, wenn mit beziehungsweise gleichrangige Sätze verbunden werden.
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Beispiel 2:
Alle Kunden haben die notwendigen Informationen erhalten [,] beziehungsweise sie haben angerufen, um sich selbst zu informieren.
In solchen Fällen kann allerdings ein Komma gesetzt werden, um das Satzgefüge
übersichtlicher zu machen. Ebenso ist die Kommasetzung in neuer Rechtschreibungselbst bei gleichrangigen Nebensätzen möglich:
"Es ist unsicher, ob der Kunde der Verhandlung beiwohnen kann [,] beziehungsweise
ob er verhandlungsunfähig ist."
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