Muss ein Bürgermeister mit „Herr Bürgermeister“ angeredet werden?

18. November 2011 | Thema: Anreden & Anschriften  | Kommentare lesen (0) | (0)

Elvira Franke, Assistentin aus Erfurt, schickte folgende Frage per E-Mail an das Redaktionsteam von Korrespondenz Training kompakt: „Wenn ich an einen Pfarrer oder Bürgermeister schreibe, muss dieser Titel dann in Anschrift und Anrede stehen? Ich bin mir unsicher, wie ich in diesem Fall korrekt formulieren soll.“

Hier die Antwort von Korrespondenz Training kompakt: In der Anschrift müssen Sie den Titel immer schreiben. In der Anrede dagegen verzichten Sie üblicherweise auf den jeweiligen Titel.

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Folgendes sollten Sie bei der Anrede eines Bürgermeisters beachten:

Anschrift: Anders als die akademischen Titel „Doktor (Dr.)“ oder „Professor“ stehen Amtstitel und Berufe wie „Bürgermeister“,  „Rechtsanwalt“ oder „Pfarrer“ nicht direkt vor dem Namen der  betreffenden Person, sondern in der Anschrift in der Zeile darüber hinter dem Wort „Herrn“ oder „Frau“. Wenn Sie eine Frau anschreiben, sollten Sie die weibliche Form des jeweiligen Amtstitels wählen.

Anrede: In der modernen Korrespondenz wird üblicherweise bei der Anrede auf Amtstitel wie „Bürgermeister“ oder „Pfarrer“ verzichtet. Lediglich akademische Titel oder Adelstitel gehören in die Anrede. Es gibt Amtstitel-Träger, die sehr viel Wert darauf legen, dass sie in der Korrespondenz, möglicherweise auch im direkten Gespräch mit ihrem Titel angesprochen werden. Betrachten Sie die moderne Regel, in der Anrede den Titel nicht zu nennen, deshalb nicht als unumstößlich und verwenden Sie den Titel in der Anrede immer dann, wenn Sie den Eindruck haben, dass der Empfänger dies erwartet.

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Schlagwörter: Anrede Bürgermeister






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