Job & Recht: Das enthält eine Stellenbeschreibung

30. April 2010 | Thema: Recht im Sekretariat  | Kommentare lesen (0) | (1)

Gute Stellenbeschreibungen helfen, Konflikte zu vermeiden, geben klare Richtlinien und ersparen Ihnen Reibungsverluste. Wenn Sie für sich selbst oder für Mitarbeiter Ihres Unternehmens eine Stellenbeschreibung verfassen sollen, müssen Sie darauf achten, dass sie folgende Angaben enthält:

Das gehört in eine aussagekräftige Stellenbeschreibung

1. Die Verantwortlichkeiten

Hierunter fallen alle Funktionen, die die Stellung mit sich bringt, und außerdem

  • die stellvertretenden Funktionen,
  • die Funktionen, die in Stoßzeiten zusätzlich ausgeübt werden müssen,
  • alle Aspekte der einzelnen Funktionen, zum Beispiel technische, organisatorische, Kontroll- und Führungsfunktionen.

2. Die Fähigkeiten

Geben Sie in der Stellenbeschreibung die Qualifikation sowie den Umfang der Erfahrungen an. Kommunikationsfähigkeiten und soziale Kompetenzen erwähnen Sie ebenfalls.

3. Das Anforderungsprofil

Welche Qualifikationen werden zwingend erwartet? Welche wären von Vorteil? Welche besonderen Stärken werden von einer Stelleninhaberin
oder einem Stelleninhaber erwartet?

4. Das Leistungsniveau

Geben Sie in der Stellenbeschreibung die vom Mitarbeiter geforderte Produktivität und Qualität an.

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Schlagwörter: Stellenbeschreibung






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