Diese Grammatikfallen rund um den Einsatz von Substantiven sollten Sie kennen

29. Juli 2010 | Thema: Rechtschreibung  | Kommentare lesen (0) | (5)

Einerseits wissen Sie, dass Rechtschreib- und der Grammatikfehler in der Korrespondenz einen schlechten Eindruck machen. Andererseits stöhnen nicht nur Ausländer, die die deutsche Sprache lernen, über die komplizierten Regeln und zahlreichen Ausnahmen. Kennen Sie sich im Dschungel der deutschen Grammatik aus? Der große Knigge erklärt Ihnen im Beitrag "So durchschauen Sie das Rechtschreib-Chaos: Die häufigsten Grammatik-Fehler und wie Sie sie vermeiden" die korrekten Regeln, die häufigsten Grammatikfallen und wie Sie sie vermeiden.

Wann steht der Genitiv und wann der Dativ?

Die Bedrohung des Genitivs durch den Dativ wurde in den erfolgreichen Büchern "Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod" von Bastian Sick beschrieben. Aber der Genitiv lebt! Er setzt sich – trotz der regionalen Attacken – in diesen Fällen immer noch durch:

  • angesichts der zahlreichen Anfragen
  • statt der von Ihnen bestellten Waren
  • während des Aufenthalts in Mailand

Der Genitiv ist kompromissbereit und gibt bei Sonderfällen nach:

  • einschließlich des Mobiliars (Genitiv)
  • einschließlich Mobiliar (Dativ; "Mobiliars" ist hier auch möglich)
  • trotz dieses Anrufs
  • trotz Anruf ("Anrufs" ist auch möglich)
  • wegen des Umbaus
  • wegen Umbau ("Umbaus" ist auch möglich)

Regel: Folgt auf infolge, wegen, trotz, einschließlich ein Substantiv ohne Artikel, dann ist auch der Dativ möglich!

Hoffen wir, dass Sie trotz dieser Erläuterungen und trotz des Kommentars weiterhin durchblicken!

Heißt es entsprechend "Entsprechend Ihrem Angebot bestellen wir" oder heißt es "Entsprechend Ihres Angebots"?

"Entsprechend Ihrem Angebot" oder "Ihrem Angebot entsprechend" ist die korrekte Formulierung. Es steht also der Dativ und nicht der Genitiv.

Allerdings: Die Formulierung ist stilistisch nicht sehr gelungen. Im Betreff steht in einem solchen Brief z. B.: "Ihr Angebot vom …" Im Text könnte es dann heißen: "Ich bestelle wie angeboten." Das würde reichen und ist nicht unhöflich oder zu kurz angebunden. Oder, falls das Angebot nicht im Betreff steht, schreiben Sie: "Wie [am …] angeboten, bestelle ich …" Am besten wäre diese Formulierung: "Danke für Ihr Angebot vom … Ich bestelle …"

Viele weitere Grammtikfallen und wie Sie sie "umschiffen" können, lesen Sie jetzt im Großen Knigge. Und hier erhalten Sie Ihr 14-Tage-Gratis-Test-Exemplar und Ihr Gratis-Geschenk ...

Weiterleiten Weiterleiten In Favoriten speichern In Favoriten speichern Drucken Drucken Kommentar schreiben Kommentar schreiben

Sie dürfen diesen Artikel nur einmal bewerten

Aktuelle Bewertungen:

 (5)






Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Tipp

Hallo Gast

Schreiben Sie einen Kommentar.

comment Möchten Sie diesen Tipp kommentieren und Ihre Gedanken mit anderen Benutzern unserer Seite teilen? Dann schreiben Sie Ihren Beitrag einfach in untenstehende Box.

Ihr Kommentar

Schreiben Sie einen Text - kein HTML - über diesen Tipp und teilen Sie Ihre Meinung mit anderen Lesern. Bitte konzentrieren Sie sich dabei auf den Artikel.

 

 

Bitte beachten Sie: Als registrierter Benutzer können Sie unsere Artikel kommentieren. Jeder Beitrag ist auf 500 Zeichen begrenzt..
Sie können noch Zeichen eingeben!

Geben Sie den Bildcode im vorgesehenen Feld ein um den Kommentar abzusenden.

graphical access code

Beachten Sie Groß- und Kleinschreibung

Code:


Bitte benachrichtigen Sie mich, wenn neue Kommentare zu diesem Artikel veröffentlicht werden.