Arbeitsrecht: Welche Auskünfte Sie über einen Mitarbeiter geben dürfen

15. April 2010 | Thema: Recht im Sekretariat  | Kommentare lesen (0) | (2)

Das kann schon einmal vorkommen: Ein Mitarbeiter im Team Ihres Chefs hat gekündigt und sucht eine neue Stelle. Ein potenzieller Arbeitgeber, bei dem sich der Mitarbeiter beworben hat, ruft bei Ihnen an und will Auskünfte über den Mitarbeiter haben. Weil Ihr Chef nicht da ist, sollen Sie ihm stattdessen Auskunft geben. So reagieren Sie:

Sagen Sie nichts ohne die Erlaubnis Ihres Chefs. Das heißt: Bieten Sie dem Anrufer einen Rückruf an und nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Chef auf, um zu erfahren, ob Sie Auskünfte Sie über den Mitarbeiter geben und was Sie über ihn sagen sollen. Wenn Ihr Chef nicht bereits mit dem Mitarbeiter abgesprochen hat, ob er über ihn Auskünfte geben darf oder soll, nehmen Sie in diesem Fall auch Kontakt zu dem Mitarbeiter auf und fragen ihn, ob er einverstanden ist.

Folgende Auskünfte über Mitarbeiter dürfen Sie generell nicht geben:

  • Auskünfte über die Privatsphäre Ihres Mitarbeiters
  • Angaben über die Inhalte des Arbeitsvertrags, die Beendigungsgründe und die Beendigungskonditionen

Diese Auskünfte dürfen Sie über einen Mitarbeiter geben:

  • In welcher Funktion der Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen tätig war und dass er nicht mehr im Unternehmen ist.

Angaben über die Führung und Leistung des Mitarbeiters sollte  ausschließlich Ihr Chef machen.

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Schlagwörter: Auskünfte über Mitarbeiter, Auskunft über Mitarbeiter






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